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In Bezug auf die Nachlassung der Sünden aber muß es mit der einfachen gläubigen Annahme sein Bewenden haben. Denn wer forscht nach Grund oder Ursache, wo ein Fürst seine Nachsicht übt? Wenn eines irdischen Königs Freigebigkeit der Untersuchung sich entzieht, dann kann der göttliche Liebeserweis nur von der menschlichen Verwegenheit in Untersuchung gezogen werden. Es pflegen nämlich die Heiden spöttisch wider uns zu sagen, daß wir uns selbst täuschen, wenn wir glauben, daß thatsächlich begangene Verbrechen durch Worte ausgetilgt werden können. So sagen sie: Kann Jemand, der eine Mordthat beging, ein Nichtmörder sein und Derjenige als Nichtehebrecher angesehen werden, der einen Ehebruch beging? Wie also kann euch scheinen, daß ein derartiger Verbrechen Schuldiger plötzlich heilig gemacht wird? Doch hierauf ist, wie ich sagte, besser durch das einfache Bekenntniß des Glaubens als durch wissenschaftliche Begründung zu antworten. Ist es doch der König von Allem, der Dieß versprochen hat, der Herr der Erde und des Himmels, der diese Verheissung gibt. Soll ich nicht glauben können, daß Derjenige, der S. 75 mich aus Erde zum Menschen machte, aus einem Verbrecher mich zu einem Schuldlosen machen kann? Oder wird Derjenige, der mich, da ich blind war, sehend machte oder, da ich taub war, hörend, der dem Lahmen den Gebrauch der Füße wiedererstattete, die verlorene Unschuld mir nicht wieder geben können? Achten wir einmal auf das Zeugniß, welches selbst die Natur in dieser Beziehung gibt. Einen Menschen tödten ist nicht immer eine verbrecherische Handlung, sondern nur dann, wenn es aus Bosheit und nicht nach den Gesetzen geschieht. Die That ist es also nicht, welche mich in solchen Fällen zum Schuldigen macht, da sie ja zuweilen auch rechtmäßig geschieht, sondern die schlechte Gesinnung. Wenn nun also die Gesinnung in mir, die verbrecherisch wurde, und in welcher die böse That ihren Ursprung nahm, gebessert wird, wie sollte ich dann nicht als ein unschuldig Gewordener, der vordem ein Verbrecher war, erscheinen können? Denn wenn, wie ich oben zeigte, es feststeht, daß nicht in der Handlung, sondern in dem Willen das Verbrecherische einer That beruht: so hat, wie der böse Wille aus Anstiften des bösen Dämon's der Sünde und dem Tode mich unterwarf, der zum Guten zurückgewendete Wille auf Anstiften des guten Gottes der Unschuld und dem Leben mich wieder gegeben. Ein ähnliches Bewenden hat es bei den übrigen bösen Handlungen. In dieser Weise zeigt sich, daß unser Glaube der natürlichen Erkenntniß nicht widerstreitet, da die Nachlassung der Sünden nicht auf die Handlungen, die in ihrem thatsächlichen Vollzuge nicht geändert werden können, sondern auf die Gesinnung, von welcher es feststeht, daß sie aus einer bösen in eine gute umgewandelt werden kann, bezogen wird.
