9. (6. Cap.) Wer immer zweimal geheirathet hat, darf nicht Kleriker werden.
Auch der, welcher ein zweites Mal geheirathet hat, darf nicht Kleriker werden, weil geschrieben steht:1 „Einer Frau Mann„ und wieder2 „Meine Priester sollen (nur) einmal heirathen“ und anderswo: „Meine Priester sollen nicht abermals heirathen.„ Möge aber Niemand glauben, wenn er etwa vor der Taufe eine Frau geehelicht und nach deren Tode eine zweite geheirathet hat, daß ihm Dieß in der Taufe nachgelassen worden sei; der irrt gar sehr von der Vorschrift ab, welcher meint, daß Solches in derTaufe nachgelassen werde; Sünden werden nachgelassen, nicht aber wird die Zahl der geheiratheten Frauen getilgt, da ja nach der Vorschrift des Gesetzes die Verehelichung so hoch steht, daß auch im Paradiese, als sich die Eltern des Menschen-Geschlechtes verbanden, sie vom Herrn selbst gesegnet wurden,3 und Salomon sagt:4 „Von Gott wird dem Manne seine Frau zubereitet werden.“ Daß diese Regel auch alle Priester beobachten, zeigt der Brauch der Kirche selbst. Denn es ist sehr thöricht, zu glauben, daß die vor der Taufe S. 18 geheirathete Frau nach der Taufe nicht gezählt werde; wird ja doch gelehrt, daß der Segen, welcher durch den Priester über die Brautleute ertheilt wird, nicht Stoff zu Sünden5 gebe, sondern die Regel des von Alters her von Gott gegebenen Gesetzes beobachte. „Meint man aber, daß die Frau nicht zu zählen sei, welche man vor der Taufe geehelicht hat, dann dürfen also auch die Kinder, welche vor der Taufe erzeugt sind, nicht für Kinder gehalten werden.“6
