7.
V Vaticanus 636 A aus dem dreizehnten Jahrhundert, eine viel tiefere Stufe und willkürlichere Veränderungen. Ein Beispiel: wo die älteren Texte S. 4, 2 von einem Blatt reden, auf das für Jesus das ABC gesetzt sei, heisst es in ihm: in quo dominus caput hahuit impositum. Unberücksichtigt konnte er hier schon desshalb nicht bleiben, weil er bisher zur Textgestaltung benutzt ist und seine Lesarten bequem vorliegen. Zuerst hat Tobler, der anfangs nur eine Anzahl Varianten zur editio princeps genommen hatte, ihn vielfach, doch nicht durchgängig in seiner ersten Ausgabe unter der Sigle R angeführt, dann aber in dem von ihm besorgten Theil der Itinera ihn vollständig abdrucken lassen, leider ohne ein Wort darüber zu verlieren, wie und von wem die Abschrift verfertigt sei. Er hält ihn für eine brevior recensio, obgleich beide Texte in Beziehung auf den Umfang ganz gleich sind. Endlich finden sich durch Hrn. A. Molinier die Varianten angegeben in demselben Band der Itinera S. 360 — 382. Aber will man sich nun der wirklichen Lesarten des Codex versichern, so geräth man in Verlegenheit, denn es zeigt sich bald, dass die Angaben sich nicht bloss zuweilen direct widersprechen (p. 364 Note g hat der Codex nach M.'s ausdrücklicher Angabe venimus Sebastea, nach T. in civitatem Sebasteam ohne venimus; 367, 12 Not. h wird aratur als in V fehlend angegeben, T. hat es; 367 Not. q S. XI soll nach M. praeparantur, nach T. proponuntur stehen), sondern dass in einer sehr grossen Anzahl von Fällen, in denen die Tobler'sche Abschrift von Hrn. Moliniers Texte abweicht und selbst bedeutend abweicht, des letzteren Varianten ganz schweigen. Man muss also annehmen, dass, obschon oft die geringfügigsten Dinge hervorgehoben sind (wie 362 Note i in civitate und in civitatem) es nicht Absicht war, sämmtliche, oft wegen der Unterscheidung der Recensionen wichtigere Lesarten zu geben. Dies berechtigte, zur Aufstellung der Varianten allein TOBLER's Abdruck zu folgen und die Collation Hrn. Molinier's als nicht vorhanden zu betrachten.
