8.
Zwei Handschriften werden mit kleinen Buchstaben bezeichnet, weil sie nicht mehr im Original vorliegen, sondern nur in ausschliesslich aus ihnen geflossenen Ausgaben, und somit keine Sicherheit gegeben ist, dass die Herausgeber nicht Aenderungen vorgenommen haben. In Wirklichkeit scheint das doch nicht in grösserem Mass geschehen zu sein und sich auf Orthographie und Flexionsendungen beschränkt zu haben, bei t, weil vieles stehen geblieben ist, was ein nivellirender Herausgeber geändert hätte, bei a, weil andere Codices genau mit ihm übereinstimmen.
t, eine im siebenzehnten Jahrhundert in Tournay befindliche Handschrift, von der Papebroeck eine Abschrift erhielt, welche er in den Acta Sanctorum abdruckte. Ueber ihre Beschaffenheit und ihr Alter ist nichts berliefert. Sie steht dem Cod. V ungefähr gleich, ist aber noch mehr willkürlich geändert, bei Ortsnamen jedoch in höherem Grade verderbt, was Papebroeck zu falschen Schlüssen verleitete. Manche Stilverbesserungen unter den Varianten mögen dem Herausgeber angehören. Dass sie von allen bekannten Handschriften unterschieden war, zeigen auffallende Lesarten wie S. 12, 9 Barrideum für Baorim. Dass sie mit der heutigen Brüsseler identisch sei, ist eine, wie ein Ueberblick über die Lesarten zeigt, haltlose Vermuthung Tobler's Itin. XXIX. a. Die Handschrift war in der Kirche St. Bacchus und Sergius vor Angers, auf neun Blättern in Quart (foliis mediocribus), dem Geschichtswerk des Baldrinus Dolensis angehängt, gewiss nicht, wie Tobler (erste Ausg. S. 67) sich einbildete, S. XII sehr alt. Ihr Schicksal ist nicht bekannt; auf der Bibliothèque nationale, wohin einige Manuscripte aus Angers gekommen sind (Delisle Cabinet des Manuscrits II 336), befindet sie sich nicht.1
Auch der Cod. 4892 des alten Catalogs, der unmittelbar hinter dem Baldrinus ein Buch de locis sanctis enthält, das aber nicht Antoninus ist, kann nicht der Codex von Angers sein. ↩
