Sechsunddreißigstes Hauptstück.
Von allen Seiten aber, welche die Sorgfalt überblicken konnte, wird dem Scharfsinne der Ketzer der Zugang versperrt, damit nicht behauptet werde, es sey eine Verschiedenheit in dem Sohne. Denn sie verflucht diejenigen, welche drei Götter behaupten, weil der Wahrheit der Natur zu Folge diese Substanz, keine Zahl der Namen zuläßt, ausser wie es bei Menschen und Engeln gewöhnlich ist, indem der S. 384 Name nach ehrenvollen Verdiensten verliehen wird, die Substanz der Natur jedoch zwischen diesen und Gott verschieden ist; und nur in dieser Hinsicht gibt es mehrere Götter. Die Natur Gottes aber hat nur Ein Gott; jedoch so, daß auch der Sohn Gott ist, weil er gleiche Natur hat; und da er Gott aus Gott ist, so müssen beide Gott seyn, weil ihre Wesenheit, da in ihrer Beschaffenheit keine Verschiedenheit obwaltet, sich nicht unterscheidet. Namen-Mehrheit aber wird in der Benennung verworfen; weil in der Beschaffenheit der Natur keine Verschiedenheit enthalten ist. Da also der verflucht ist, welcher Götter behauptet, und der verflucht ist, welcher Gott den Sohn läugnet; so zeigt es sich offenbar, daß die Einheit des Einen Namens (Gott) für Beide von dem Besitze der gleichen Wesenheit herrühre; da in dem Bekenntnisse des ungebornen Gottes des Vaters und des eingebornen Gottes des Sohnes, weil keiner von dem andern durch verschiedene Wesenheit verschieden ist, obwohl Beide Gott sind, dennoch nur Ein Gott geglaubt und gelehrt werden darf. Mit sorgfältiger und sehr eifriger Vorsicht schirmt also das Glaubensbekenntniß der Bischöfe die Gleichheit der gezeugten und der zeugenden Natur, indem es diese Gleichheit durch die Einheit des Namens bestätiget.
