Viertes Hauptstück.
Aber es behauptet auch jetzt noch euer unüberwindlicher Glaube den herrlichen Ruhm seines reinen Gewissens1; und dahin strebend, nichts Arglistiges, nichts Zweideutiges, nichts Feiges zu thun, beharrt er sorglos auf dem Bekenntnisse seiner Freiheit in Christo, indem er sich von der Verbindung mit solchen, welche die Bischöfe, die ihren Gotteslästerungen widersprachen, in der Verbannung zurückhalten, entfernt hält, und nicht durch Billigung der arglistigen Verstellung an der Schuld eines ungerechten Urtheiles Theil nimmt. Denn nach vielem und großem Schmerze, welchen wir alle über dasjenige fühlten, was von den Gottlosen gegen die Religion verübt wurde, wird nur unter uns der Verein des Herrn bewahrt, seitdem man anfing, die Kirche mit diesen Drangsalen zu quälen, daß die Bischöfe verbannt, die Priester geändert, die Völker erschreckt, der Glaube in Gefahr gebracht, und die Vorschriften der Lehre des Herrn nach dem Gutdünken und der Gewalt der Menschen bestimmt werden. Euer unverletzter Glaube nimmt nicht den Schein an, als wenn er dieses nicht wüßte, und behauptet nicht, daß er dieses dulden könne; weil er wohl einsieht, daß er durch eine verstellte Beistimmung dem Vorwurfe des Gewissens nicht entgehen würde. S. 348
Hilarius behauptete nämlich oben, daß die Gallier einen doppelten Ruhm durch das Beispiel, welches sie aufstellten, und durch die Reinheit des Gewissens, welche sie bewahrten, sich erworben haben. Dann setzte er auseinander, was ihr Beispiel genützt habe. Jetzt spricht er von der Ehre, welche sie sich durch die Bewahrung der Reinheit des Gewissens machten. Daher wird hier richtiger conscientiae als constantiae gelesen. ↩
