Einundfünfzigstes Hauptstück.
Sowohl das Vorhergehende, als auch das Nachfolgende schließt den Verdacht, wenn es je scheinen sollte, daß durch diese Worte ein solcher begründet werde, gänzlich aus, diesen nämlich, es möchte eine Verschiedenheit ungleicher Gottheiten in dem Herrn und dem Herrn gelehrt werden. Und er wird darum nicht gleichgestellt, weil es gottlos wäre, zwei Götter zu behaupten; es wird aber nicht deßwegen der Sohn dem Vater nicht gleichgestellt oder gleichgemacht, damit man glaube, er selbst sey nicht Gott. Denn da der verflucht ist, welcher läugnet, daß Christus Gott sey; so kann es nicht deßwegen verrucht scheinen, zweien den Namen Gott beizulegen, damit nicht auch Christus Gott genannt werde; indem der Eigenthümlichkeit der natürlichen Wesenheit zu Folge darum Ein Gott ist, weil aus dem ungebornen Gotte, dem Vater, welcher der einzige Gott ist, der eingeborne Gott Sohn geboren ist, und seine Gottheit nicht anderswoher, als aus Gott hat; und weil, da die Wesenheit dessen, welcher gezeugt worden ist, von dem, welcher gezeugt hat, nicht verschieden ist, die ganz gleiche S. 410a5 Natur1 Einen Namen haben muß. Auch darin wird, und zwar hauptsächlich, der Sohn dem Vater nicht gleichgestellt oder gleichgemacht, daß er dem Gehorsame und der Folgeleistung nach untergeben ist, weil der Herr von dem Herrn regnen läßt, so daß nicht er selbst nach Photinus oder Sabellius geregnet hat, wie der Herr von dem Herrn; weil er sich damals zur Rechten Gottes setzte, als zu ihm gesagt wurde, daß er sich setzen sollte; weil er gesandt wird, weil er empfängt, weil er in Allem dem Willen dessen, der ihn gesandt hat, gehorcht. Aber die fromme Unterwerfung ist nicht Verringerung der Wesenheit, und die fromme Dienstleistung macht die Natur nicht verschiedenartig; weil dadurch, daß, obwohl nicht nur der ungeborne Vater Gott ist, sondern auch der eingeborne Sohn Gottes Gott ist, doch nur Ein Gott ist, sowohl die Unterwerfung, als auch die Würde des Sohnes gelehrt wird, indem der Sohn der Benennung mit ebendemselben Namen2 unterworfen wird, welcher, obwohl er Gott dem Vater eigen ist, doch der Natur wegen auch sein Name ist. Da er nun diesen Namen hat, und zwar den desjenigen, dessen Sohn er ist; wird er dem Vater durch den Gehorsam und den Namen unterthan, jedoch so, daß die durch den Namen angedeutete Unterwerfung den Besitz der natürlichen und gleichen Wesenheit bezeugt.
XVIII. „Wenn Jemand den Vater und den Sohn Eine Person nennt; so sey er verflucht.” S. 410a6
Diese Ansicht erklärt Hilarius genauer in seiner Abhandlung zum 138. Psalm, § 17; wo er schreibt: „Denn der Vater ist grösser, als der Sahn, der Zeugung, nicht der Beschaffenheit nach. Denn der Sohn ist, und ist von ihm ausgegangen; und obschon der Besitz des väterlichen Namens ein Unterschied ist, so ist doch die Natur nicht verschieden. Denn Gott, von Gott geboren, ist von der zeugenden Wesenheit nicht verschieden. Er kann also dem, aus dem er ist, nicht gleichgestellt werden.“ ↩
D. h. der Benennung mit dem Namen „Herr.“ ↩
