1.
Ein altes Sprichwort lautet; „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, auch wenn er dann die Wahrheit spricht.“ 1 Wie ich sehe, wendest Du es auch auf mich an, wenn Du mir Vorwürfe machst wegen des unterbrochenen Briefwechsels, Soll ich sagen: „Ich habe oft geschrieben, aber die Überbringer waren nachlässig?“ Du wirst antworten: „Das ist die faule Ausrede aller derer, die nicht schreiben.“ Soll ich sagen, ich habe niemanden gefunden, der die Briefe besorgen konnte? Du wirst erwidern; „Wie viele sind nicht in der Zwischenzeit von dort nach hier gereist?“ Ich könnte einwenden; S. 16 „Diesen Leuten habe ich auch meine Briefe mitgegeben. Aber sie bestreiten es, nachdem sie die Aushändigung versäumt haben.“ Da wir nun voneinander getrennt sind, wird sich der Sachverhalt nicht aufklären lassen. Was soll ich nun tun? Ich fühle mich zwar unschuldig. Trotzdem will ich um Verzeihung nachsuchen; denn ich halte es für richtiger, zurückzutreten und um Frieden zu bitten, als stehen zu bleiben und Streit anzufangen. Immerhin darf ich darauf hinweisen, daß mich die ständige körperliche Erkrankung und seelischer Kummer so mitgenommen haben, daß ich, dem Grabe nahe, kaum mehr an midi dachte. Damit Du an meinen Worten nicht etwa zweifelst, will ich nach alter Rednersitte nach der Begründung die Zeugen aufmarschieren lassen.
Ausspruch des Aristoteles s. Diogenes Laertius V 1, 11 (17). ↩
