Einleitung
In der Frage der Entstehung der Seele war man vor der pelagianischen Irrlehre auf christlicher Seite, von Origenes, Apollinaris, Tertullian und Rufin abgesehen, einstimmig für den Creatianismus eingetreten, der die S. b192 Seele durch einen besonderen göttlichen Akt dem Menschen einerschaffen sein läßt. Mit dem Auftreten des Pelagianismus sah sich die Theologie durch den Creatianismus, den die Pelagianer auch vertraten, sehr behindert. Man war überzeugt von der Allgemeinheit der Erbsünde, wußte sie aber nicht mit dem Creatianismus in Einklang zu bringen und sie spekulativ zu begründen. Marcellinus, ein Laie, der offensichtlich für theologische Fragen großes Interesse besaß, hatte ihn doch Kaiser Honorius als seinen Bevollmächtigten im Jahre 411 mit der Leitung des Religionsgespräches zwischen den katholischen und donatistischen Bischöfen beauftragt, wandte sich nun an Hieronymus und erbat sich von ihm Aufschluß über die Entstehung der Seelen. Der vorliegende Brief, der neben Marcellinus noch eine uns unbekannte Adressatin Anapsychia nennt, ist die Antwort auf diese Anfrage. Sie verrät, daß Hieronymus mit der Frage vertraut ist, aber es nicht wagt, sich in eine spekulative Erörterung einzulassen. Er verweist Marcellinus an Augustinus, der auch eine Antwort schickt, aber selbst sich nicht zu einem festen Standpunkt hatte durchringen können. 1 Augustinus wendet sich, des Hieronymus theologische Begabung überschätzend, nun seinerseits nach Bethlehem und bittet um Belehrung, wie die Harmonie zwischen Creatianismus und der Lehre von der Erbsünde herzustellen sei. 2
Im zweiten Teil des Briefes macht Hieronymus Mitteilung über den Stand seiner durch einen Überfall arabischer Stämme gestörten Arbeiten am Kommentar zu Ezechiel.
S. b193 Für die Abfassung des Briefes kommen als Grenzjahre die Jahre 410 und 413 in Frage. Der 410 erfolgten Zerstörung Roms geschieht Erwähnung, während Marcellinus 413 einem Justizirrtum zum Opfer fiel. 3 Des Marcellinus Anfrage kam aus Afrika, aus der Nähe des hl. Augustinus. Stünde es fest, daß Marcellinus erst zum bereits erwähnten Religionsgespräch nach Karthago reiste, dann wäre der früheste Zeitpunkt das Jahr 411, in dessen Junitagen das Religionsgespräch stattfand. Es ist aber nicht ausgeschlossen, daß Marcellinus zu den vielen Flüchtlingen gehörte, welche Rom in den Stürmen des Jahres 410 mit dem sichereren Afrika vertauschten. Der einschlägige Brief Augustins an Marcellinus datiert vom August 412. Ist er die Antwort, auf die durch Hieronymus veranlaßte Rückfrage an Augustin, was höchst wahrscheinlich ist, dann wäre damit eine weitere Begrenzung gegeben. 4
Augustinus, Ep. 143 ad Marcellinum (CSEL XLIV 250 ff. [Goldbacher]). ↩
Ep. 131 ad Hier. de origine animae (Hilberg II 202 ff.). ↩
Marcellinus, der Befehlshaber des Heeres in Afrika, wurde im Jahre 413 samt seinem Bruder Apringius nach dem Tode des Comes Heraclianus, der sich gegen den Kaiser empört hatte, auf eine verleumderische Anklage hin in Untersuchung genommen. Der neue Comes Marianus ließ beide voreilig hinrichten und wurde nach Klärung ihrer Unschuld seiner Ämter und Würden entsetzt. Dem Marcellinus hatte Augustinus sein Werk „De civitate Dei“ gewidmet (De civ. Dei I Vorrede; BKV Aug. I 24). ↩
Vgl. Pr. 79 f. ↩
