3.
Man brachte also die beiden Briefe des Apostels, den an Timotheus und den an Titus, herbei. Im ersteren heißt es: „Wenn jemand nach dem bischöflichen Amte strebt, so erstrebt er ein gutes Werk. Der Bischof aber muß untadelig sein, eines Weibes Mann, nüchtern, klug, gesetzt, gastfrei, gelehrt, kein Trinker, kein Raufbold, sondern bescheiden, nicht streitsüchtig oder geldgierig. Er muß seinem Hause gut vorstehen, Kinder besitzen, die gehorsam und ehrbar sind; denn wie wird der, welcher seinem eigenen Hause nicht vorzustehen weiß, der Kirche Gottes seine Sorge widmen können? Er darf auch kein Neubekehrter sein, damit er nicht in Verblendung gerät und so dem Gerichte des Teufels verfällt. Weiter muß er einen guten Leumund haben bei denen, die draußen stehen, damit er nicht in Schande kommt und in den Fallstricken des Teufels hängen bleibt.“ 1 Der Titusbrief bringt gleich am Anfange folgende Weisungen: „Ich habe dich deshalb in Kreta zurückgelassen, damit du das, was noch fehlt, in Ordnung bringst und in den einzelnen Städten Presbyter einsetzest in Übereinstimmung mit den Richtlinien, die ich dir gegeben habe. Sie sollen ohne Fehl sein, eines Weibes Mann. Ihre Kinder sollen gläubig sein, gefeit gegen den Vorwurf der Schwelgerei und des Ungehorsams. Der Bischof als Verwalter Gottes muß unbescholten sein, nicht eigenmächtig und zornmütig, kein Weintrinker und Raufbold. Auf schnöden Gewinn darf er nicht ausgehen, sondern er muß gastfrei, wohlwollend, umsichtig, gerecht, heilig und enthaltsam sein. Er muß festhalten an dem bewährten Wort, das der Lehre entspricht, damit er in der gesunden Lehre zu unterrichten und die Widersprechenden zu überführen S. b357 vermag.“ 2 Nach beiden Briefen besteht die Anordnung, nur solche, die bloß einmal verheiratet waren, in den Klerus aufzunehmen. Hierbei bleibt es sich gleich, ob es sich um Bischöfe oder Presbyter handelt; bei den Alten gab es keinen Unterschied zwischen Bischöfen und Presbytern, nur wies der eine Name auf das Amt, der andere auf das Alter hin. Daß die Ausführungen des Apostels sich nur auf solche beziehen, welche getauft sind, darüber kann kein Zweifel bestehen. Alle Voraussetzungen, welche für die Weihe eines Bischofes zur Vorbedingung gemacht werden, bilden kein Weihehindernis, falls sie dem Kandidaten vor der Taufe abgingen; denn es handelt sich darum, wie er ist, nicht wie er war. Warum soll da ausgerechnet die der Taufe vorangegangene Ehe sich hemmend in den Weg stellen, wo doch sie allein keine Sünde ist? Du wirst sagen: „Weil die Ehe keine Sünde ist, deshalb wird sie auch in der Taufe nicht nachgelassen.“ Das ist ja etwas ganz Neues: Eine solche Ehe war keine Sünde und wird auf einmal als Sünde angerechnet? Also jede Art von Unsittlichkeit, der Schmutz der offen betriebenen Unkeuschheit, Gotteslästerung, Vatermord, Blutschande und widernatürliche Unzucht beider Geschlechter werden durch den Taufquell Christi nachgelassen, nur der Ehe soll ein dauernder Makel anhaften? Danach würde ja ein Bordell höher einzuschätzen sein als das Ehebett. Ich rechne Dir 3 Deinen Verkehr mit einem Heer von Dirnen, mit ganzen Scharen von Päderasten, das Blut, das Du vergossen hast, den Unflat und den Morast sündhafter Gelüste, in denen Du Dich nach Art der Schweine gewälzt hast, nicht mehr als Sünde an. Du aber holst mein längst verstorbenes Frauchen, das ich nur deshalb geheiratet habe, um nicht den Lastern zu verfallen, denen Du verfallen bist, aus dem Grabe hervor? Das S. b358 müßte man den Heiden sagen, dem Erntefeld der Kirche, aus dem Tag für Tag unsere Scheunen aufgefüllt werden. Das müßten die Katechumenen, die Anwärter des Glaubens, wissen! Daß sie nur ja nicht vor der Taufe heiraten und sich einer rechtmäßigen Gattin verbinden! Vielmehr mögen sie nach Art der Schotten und der Atikotten 4 gemäß der Lehre Platons in seinem „Staate“ ihre Gattinnen gegenseitig austauschen und gemeinschaftliche Kinder besitzen! 5 Auf alle Fälle mögen sie vor dem Worte Gattin, in welcher Form es immer sei, auf der Hut sein! Denn später, wenn sie den christlichen Glauben angenommen haben, dürften sie im Nachteil sein, weil sie sich früher nicht mit Konkubinen und Dirnen abgaben, sondern einer legitimen Gattin angetraut waren.
