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1. Ferner über das Ertragen von Unbill: „Wenn dein Bruder“, so heißt es, „sündigt, so halte es ihm vor, und wenn er es bereut, so verzeihe ihm! Wenn er sich siebenmal an einem Tage gegen dich verfehlt und siebenmal wieder zu dir kommt und sagt: es tut mir leid, so vergib ihm!“1
2. Und den Kriegsleuten befiehlt er durch Johannes, sie sollten sich mit ihrer Löhnung begnügen, und den Zöllnern, sie sollten nicht mehr Geld eintreiben, als ihnen vorgeschrieben ist.2 Dem Richter aber sagt er: S. a214 „Du sollst beim Gericht nicht die Person ansehen; denn die Geschenke blenden die Augen der Sehenden und verderben gerechte Sprüche.“3 „Rettet die, denen Unrecht geschieht!“4
3. Aber auch den Hausverwaltern sagt er: „Besitz, der rasch mit Unrecht gewonnen wird, nimmt ab.“5 Ferner sagt er über die Liebe: „Liebe deckt der Sünden Menge zu,“6 . und über das Verhältnis zum Staat: „Gebet dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört!“7
4. Und über den Eid und über unversöhnliche Gesinnung: „Ich habe euren Vätern, als sie aus dem Lande Ägypten auszogen, doch nicht etwa befohlen, mir Brandopfer und Schlachtopfer darzubringen; sondern dies befahl ich ihnen: ein jeder von euch soll in seinem Herzen gegen den Nächsten nichts Übles nachtragen; einen falschen Eid soll er nicht lieben.“8
