7. (Cap. 3.) Die von Häretikern Ordinirte sind der Würde der empfangenen Weihe verlustig.
„Wir sind bei der dritten Frage1 angelangt, welche in Folge ihrer Schwierigkeit einer längeren Auseinandersetzung bedarf, da wir behaupten, daß die von Häretikern Ordinirten ein durch jene Händeauflegung verwundetes Haupt haben; (und wo eine Wunde geschlagen ist, ist zur Wiedererlangung der Gesundheit eine Heilung nothwendig. Diese der Wunde folgende Heilung wird aber nicht ohne Narbe geschehen können;) und daß, wo das Heilmittel der Buße nothwendig ist, dort die Würde der Ordiuation nicht Platz greifen könne. „Denn wenn,„ wie man liest,2 „das, was ein Unreiner berührt, unrein wird, wie soll das Jenem verliehen werden, was die unversehrte Reinheit zu empfangen pflegt?“3 Vielmehr wird im Gegentheile behauptet, daß,4 „wer die Ehre verloren hat, die Ehre nicht geben S. 93 könne, und daß Jener Nichts empfangen habe, weil der Geber Nichts hatte, was Jener empfangen könnte. Wir stimmen bei, und es ist richtig. Gewiß hat er, weil er nicht geben konnte, was er nicht hatte, doch die Verdammung, welche er hatte, durch die böswillige Händeauflegung gegeben;„ „wie aber Der, welcher an der Verdammung mit theilhaft geworden, Ehre erlangen solle, kann ich nicht begreifen.“
Die 3. Frage, welche der Papst nun zu beantworten beginnt, betraf die von Bonosus nach seiner Verurtheilung Ordinirten; bezüglich der von ihm vor seiner VerurtheiIung Ordinirten gab es keine Schwierigkeit und hatte die Synode von Capua und Innocentius selbst entschieden; vgl. oben den 13. Brief S. 80. ↩
Num. 19. 22. ↩
Die Worte: „Denn — zu empfangen pflegt“ sowie die unten bezeichneten Schlußworte dieses 7. Abschnittes sind auch im 29. Deeret als dessen Schluß enthalten. ↩
Die folgenden Worte bi — Händeaauflegung gegeben“ sind mit einigen Abkürzungen zugleich der Schluß des 29. Decretes. ↩
