6. Es müßten auch die vor der Taufe geübten Tugenden durch diese getilgt werden.
Wenn etwa ein Katechumenus nach Tugenden gestrebt, Demuth geübt, die Geduld bewahrt, Almosen gegeben, dem Tode Geweihte auf irgend eine Weise ihm entrissen, Ehebruch verabscheut, die Keuschheit bewahrt hat, ich frage, ob er Dieß, da er ein Gläubiger geworden, verliert, da man glaubt, es werde durch die Taufe Alles, was der alte Mensch gethan, beseitigt? Beachten wir, daß der Heide Cornelius durch Gebet und Almosen ein Gesicht und den Petrus selbst gesehen habe; wurde ihm durch die Taufe das genommen, wodurch ihm offenbar die Taufe zugemittelt wurde? Wenn man Dieß annimmt, so, glaubet, irrt man nicht wenig; denn was immer gut vollbracht und nach den Vorschriften des Gesetzes beobachtet worden, kann dem Vollbringer nicht verloren gehen, weil, was nach dem Willen Gottes geschieht, nicht Sünde heissen kann; S. 92 was aber nicht Sünde ist, darf unter den Sünden durchaus nicht gelöst werden. Es ist also vernünftig, dafür zu halten, daß der Name der früheren Gattin nicht beseitigt werden könne, da es1 nicht als Sünde nachgelassen wurde, weil es nach Gottes Willen geschah."2
