14. (Cap. 7.) Den von einem seiner Vorgänger unschuldig verurtheilten Photinus spricht Innocentius frei.
Ich komme nun gleichsam zur wichtigsten1 Aufgabe, zu Photinus, und werde, was für mich besorgnißerregend und sehr schwierig ist, die Urtheilssprüche meiner Vorgänger erwägen. Man hatte, wie auch ihr selbst euch erinnerte über Jenen einen jedenfalls zu strengen Entscheid gefällt. Aber weil dieser, wie ihr behauptet, durch ein falsches Gerücht dem apostolischen Stuhle entwunden und, wie ihr beweiset, durch List entlockt worden ist, da die Gelegenheit wieder gut gemacht wurde, so lassen auch wir S. 99 auf euere Bemühungen nach der Verurteilung Verzeihung durch apostolischen Ausspruch in so weit eintreten und würden es sür die größte Härte halten, eueren so vielen Behauptungen euch, die ihr so gut, so theuer seid, unsere Zustimmung zu versagen. Es sei euch demnach gestattet, theuerste Brüder, nach euerer Darlegung, euerem Urtheile und Ansuchen den Photinus so als Bischof einzusetzen, wie ihr darum bittet, und nehmet unseren verbesserten Urtheilsspruch entgegen, da ihr durch euere Bemühung und Zeugenschaft eueren Wunsch erreicht habt.
Bei Gratian ist maximum als Beiname zu Photinus gesetzt, es heißt: Veniam nunc ad Maximum Photinum, quasi ad quoddam thema. ↩
