Kap. 20. Da Christus jeden, der ihn verleugnet, gleichfalls verleugnen wird, können die gläubigen Bekenner unmöglich für die Gefallenen eintreten wollen.
Im Evangelium spricht der Herr und sagt: „Wer mich bekennet vor den Menschen, den will auch ich bekennen vor meinem Vater, der im Himmel ist; wer mich aber verleugnet, den werde auch ich verleugnen“1 . Verleugnet er den, der ihn verleugnet, nicht, dann bekennt er auch nicht den, der ihn bekennt. Das Evangelium kann nicht in einem Teile bestehen und in dem anderen Teile wanken. Entweder muß beides seine Geltung behalten, oder es muß beides die Kraft der Wahrheit verlieren. Sind die Verleugnenden eines Verbrechens nicht schuldig, dann empfangen auch die Bekennenden keinen Lohn für ihr Verdienst. Wird hingegen der Glaube gekrönt, der gesiegt hat, dann muß unbedingt auch der Unglaube bestraft werden, der unterlegen ist. So vermögen also die Märtyrer entweder nichts, falls das Evangelium seine Gültigkeit verlieren kann, oder es können, wenn das unmöglich ist, nicht S. 111 dieselben dem Evangelium zuwider handeln, die auf Grund des Evangeliums zu Märtyrern werden. Keiner, geliebteste Brüder, keiner trete der Würde der Märtyrer zu nahe, keiner raube ihnen ihren Ruhm und ihre Krone! Ungeschwächt bleibt die Stärke ihres unverletzten Glaubens, und wider Christus kann der nichts reden und tun, dessen Hoffnung und Glaube, dessen Verdienst und Ruhm gänzlich auf ihm beruht. Daß die Bischöfe gegen Gottes Gebot handeln, können solche nicht verlangen, die selbst Gottes Gebote erfüllt haben. Oder gibt es einen, der größer wäre als Gott oder barmherziger als Gottes Güte und der das ungeschehen wünschte, was Gott geschehen ließ, oder sich einbildete, uns durch seine Hilfe retten zu können, gleich als ob Gott zu wenig Macht hätte, um seine Kirche zu schützen?
Mt 10,32f; Lk 12,8f. ↩
