Kap. 6. Die schweren Mißstände, die sich mit der Zeit auch bei den Christen einschließlich ihrer Bischöfe eingeschlichen haben, hätten ein noch viel schlimmeres Strafgericht verdient.
Da war jeder nur auf die Vergrößerung seines Vermögens bedacht, und ohne daran zu denken, was die Gläubigen früher zur Zeit der Apostel getan hatten und immer tun sollten, verlegte man sich, von unersättlicher Habgier entflammt, nur auf die Mehrung seines Besitzes. Vergebens suchte man die ergebene Gottesfurcht bei den Priestern, die unbefleckte Treue bei den Dienern; da kannte man keine Barmherzigkeit in den Werken, keine Zucht in den Sitten. Die Männer fälschten den Bart1 , die Frauen schminkten ihr Gesicht; entstellt wurden die von Gottes Hand geschaffenen Augen und die Haare mit lügnerischen Mitteln gefärbt2 . Schlauer Trug diente dazu, die Herzen der Einfältigen zu täuschen, tückische Ränke halfen die eigenen Brüder überlisten. Mit Ungläubigen knüpfte man das Band der Ehe, Heiden gab man die Glieder Christi preis. Man war nicht nur leichtfertig im Schwören, sondern man schwur auch Meineide; die Vorgesetzten verachtete man in übermütigem Dünkel, mit vergiftetem Munde verleumdete man einander, mit unerbittlichem Haß lebte man in gegenseitiger Feindschaft. Gar viele Bischöfe, die doch den übrigen eine Mahnung und ein Vorbild sein sollten, vernachlässigten ihr göttliches Amt und wurden die Beamten weltlicher Herrscher3 ; S. 97 sie verließen ihren Stuhl, ließen die Gemeinde im Stiche, reisten durch fremde Provinzen und trieben auf den Märkten ihr einträgliches Geschäft. Während die Brüder in der Gemeinde darbten, wollten sie Geld im Überflusse haben, brachten Grundstücke durch tückischen Betrug an sich und mehrten durch hohen Wucherzins ihr Kapital. Was hätten wir demnach nicht alles für derartige Sünden zu erdulden verdient, da ja schon längst die göttliche Strenge im voraus gemahnt und gesagt hat: „Wenn sie mein Gesetz verlassen und in meinen Rechten nicht wandeln, wenn sie meine Satzungen entheiligen und meine Gebote nicht halten, so will ich mit der Rute ihre Missetaten heimsuchen und mit Geißeln ihre Vergehen“4 .
In der Schrift Ad Quirinum'[III, 84] zitiert Cyprian Lev 19, 27. ↩
Vgl. die Schrift „De habitu virginum“ 14. ↩
Nach einer anderen, vielleicht richtigeren Lesart ist hier statt regum zu setzen rerum: „sie wurden die Verwalter weltlicher Geschäfte“. Den Klerikern war es nämlich verboten, Sachwalter für das Eigentum anderer zu werden. [Vgl. den 1. Brief Cyprians.] ↩
Ps 88,31f. ↩
