4.
A. Die Gnade, frei zu wählen, ist uns nicht so zuteil geworden, daß dadurch der göttliche Beistand im einzelnen aufgehoben wird.
C. Die Hilfe Gottes wird nicht aufgehoben, wenn man die Geschöpfe, nachdem sie einmal die Gnade der Wahlfreiheit erhalten haben, von jeder weiteren Beeinflussung ausnimmt. Denn wenn ich nichts tun kann ohne Gott und ohne seine Unterstützung im einzelnen Falle, dann wird er auch, wie es gerecht ist, mich für die guten Werke nicht belohnen und für das Böse nicht bestrafen. Vielmehr wird er in beiden Fällen entweder das Verdienst für sich in Anspruch nehmen oder die Schuld auf seine ungenügende Hilfe abwälzen müssen.
A. Gestehe also, um es kurz zu machen, daß du die Gnade Gottes leugnest! Denn was du im einzelnen S. 344 Falle nicht gelten läßt, das mußt du auch im allgemeinen bestreiten.
C. Ich leugne nicht die Gnade, wenn ich behaupte, ich sei von Gott so erschaffen, daß mein Wille kraft der Gnade Gottes die Möglichkeit hat, etwas zu tun oder nicht zu tun.
A. Gott schläft also wohl bei unseren Werken, nachdem er uns einmal die Wahlfreiheit gegeben hat? Dürfen wir am Ende auch nicht zu ihm beten, daß er uns bei unseren einzelnen Werken helfen möge, da es ja von unserem Willen und unserer eigenen Entscheidung abhängt, etwas zu vollführen, wenn wir es wollen, oder zu unterlassen, wenn wir es nicht wollen?
