Zehnter Artikel. Dem Papste kommt es zu, das Symbolum zu regeln.
a) Das Gegenteil wird dargethan: I. Wegen weiterer Erklärung von Glaubenswahrheiten soll ein neues Symbolum notwendig sein. Diese Notwendigkeit nun bestand wohl im Alten Testamente, wo im Verlaufe der Zeiten gemäß der größeren Nähe der Ankunft Christi die Wahrheit mehr offenbar wurde. Eine solche Ursache existiert aber nicht mehr im Neuen Bunde. Also ist da eine weitere Erklärung der Glaubensartikel nicht notwendig; und damit fällt auch das Recht des Papstes, ein neues Symbolum herauszugeben. II. Im ersten Konzil von Ephesus (p. 2. actio 6, decret. de fide) heißt es: „Nach dem zu Nicäa vollendeten Symbolum soll nach dem Dekrete dieses heiligen Konzils es keinem freistehen, einen anderen Glauben vorzutragen oder der Schrift anzuvertrauen oder zusammenzusetzen außer jenem, der von den heiligen Vätern zu Nicäa unter Leitung des heiligen Geistes vorgestellt worden ist.“ Dazu wurde die Strafe des Anathems hinzugefügt für jenen, der gegen dieses Dekret handeln würde. Dasselbe wird vom Konzil von Chalcedon wiederholt (p. 2. act. 5 sub fine). Also steht dem Papste nicht das Recht zu, ein Symbolum herauszugeben. III. Athanasius war kein Papst; und hat doch ein Symbolum gemacht, was in der Kirche abgesungen wird. Also handelt es sich hier um kein Vorrecht des Papstes. Auf der anderen Seite kann ein allgemeines Konzil, in welchem ja ein neues Symbolum herausgegeben wird, nur kraft der Autorität des Papstes versammelt werden, nach Decret. dist. 17. c. 4 et 5. Also kommt die Herausgabe eines Symbolums dem Papste zu.
b) Ich antworte, eine neue Formulierung des Symbolum sei wie bereits gesagt notwendig wegen neu auftauchender Irrtümer.Zu dessen Autorität also gehört es, ein neues Symbolum aufzustellen, dem es übertragen ist, an letzter entscheidender Stelle zu bestimmen, was Glaubensgegenstand sei, damit dieses von allen unerschütterlich festgehalten werde. Dies ist aber der Papst, an den nach den Dekretalien (extra, de bapt. c. Majores) die größeren und schwierigeren Fragen zu endgültiger Lösung gelangen. Deshalb ist auch vom Herrn (Luk. 22.) dem Petrus gesagt worden: „Ich habe für dich gebetet, Petrus, daß dein Glaube niemals wanke; und du, wenn du selbst bekehrt sein wirst, befestige deine Brüder.“ Der Grund davon ist, daß einer muß sein der Glaube in der Kirche, nach 1. Kor. 1.: „Das Nämliche sollt ihr Alle sprechen, auf daß in euch keine Spaltungen seien.“ Dies aber könnte nicht erreicht werden, wenn nicht die im Glauben entstehenden Zweifel und Fragen gelöst würden durch jenen, welcher der ganzen Kirche vorsteht; und wenn nicht so dessen Ausspruch festgehalten würde von der ganzen Kirche. Wie also alles Andere, was die ganze Kirche angeht, so gehört auch die Herausgabe eines neuen Symbolum dem Papste zu.
c) I. Die Lehre Christi und der Apostel enthält in genügender Weise die Wahrheit des Glaubens. Weil aber „schlechte Menschen die Apostolische Lehre und die heiligen Schriften verkehrt haben zu ihrem eigenen Verderben“ (2 Petr. ult.), deshalb war gegen die neu auftauchenden Irrtümer eine neue Erklärung des Glaubens erforderlich. II. Dieses Verbot des Konzils erstreckt sich auf Privatpersonen. Denn ein Konzil kann nicht dem anderen die Macht nehmen, ein neues Symbolum aufzustellen; welches zwar keinen anderen Glauben enthält, wohl aber den nämlichen Glauben mehr und eingehender erklärt. So hat jedes Konzil einen gewissen Punkt in mehr ausdrücklicher Weise erklärt wie dies das vorhergegangene gethan hatte wegen des Bedürfnisses, das ein neuer Irrtum bot. Durch die Autorität des Papstes aber werden allgemeine Konzilien versammelt und deren Aussprüche bestätigt. III. Athanasius hat kein Symbolum geschrieben, sondern seine Lehre in einigen kurzen Sätzen zusammengestellt. Die Autorität des Papstes hat diese Zusammenfassung bestätigt; und so gilt dieses Schriftstück gleichsam wie Glaubensregel.
