Tage, an denen die heilige Kommunion empfangen werden soll
Die heilige Kommunion finde an jedem Sonntage, an den Festen unseres Herrn und unserer Lieben Frau sowie am Feste des heiligen Albertus und des heiligen Joseph und außerdem mit Erlaubnis der Mutter Priorin an jenen Tagen statt, an denen es der Beichtvater, entsprechend der Andacht und dem geistlichen Fortschritt einer jeden einzelnen Seele, für gut hält! Am Schutzfeste des Klosters kommuniziere man ebenfalls!
Kurz vor dem Mittagstische werde geläutet, damit die Schwestern sich erforschen über das, was sie bis zu dieser Stunde getan haben! Die hauptsächlichsten Fehler, die sie hierbei wahrnehmen, sollen sie zu bessern sich vornehmen und ein Vaterunser beten, damit ihnen Gott die Gnade dazu gebe. Eine jede knie sich an dem Orte, an dem sie sich eben befindet, nieder und erforsche kurz ihr Gewissen! Um zwei Uhr werde die Vesper gebetet, mit Ausnahme der vierzigtägigen Fastenzeit, in der sie um elf Uhr gebetet wird! Nach der Vesper, wenn sie um zwei Uhr gebetet wird, sollen die Schwestern eine Stunde lang (geistliche) Lesung halten. In der vierzigtägigen Fasten aber geschehe diese Lesung um zwei Uhr! Selbstverständlich soll zur Vesper um zwei Uhr geläutet werden. Ist diese eine feierliche, so halte man die vorgeschriebene Lesestunde nach dem Completorium.
Das Completorium werde im Sommer um sechs Uhr, im Winter um fünf Uhr gebetet! Im Winter und im Sommer soll um acht Uhr zum Stillschweigen geläutet und dieses bis zum anderen Tage nach beendigter Prim gehalten werden. Es werde mit großer Sorgfalt beobachtet! Auch während der ganzen übrigen Zeit ist es den Schwestern nicht gestattet, ohne Erlaubnis miteinander zu reden. Ausgenommen sind jene, die Ämter haben, wenn sie über notwendige Dinge sprechen müssen. Diese Erlaubnis gebe die Priorin, wenn eine Schwester mit einer anderen reden will, um die Liebe zum göttlichen Bräutigam zu steigern oder um in irgendeiner Not oder Anfechtung Trost zu finden! Das hier ausgesprochene Verbot erstreckt sich nicht auf eine bloße Frage oder Antwort oder auf ein paar Worte; denn so viel dürfen die Schwestern auch ohne Erlaubnis miteinander sprechen. Eine Stunde vor der Mette werde zum innerlichen Gebete geläutet! Diese Zeit können die Schwestern entweder mit (geistlicher) Lesung zubringen, und zwar nebst jener Stunde, die nach der Vesper für diese Übung bestimmt ist, oder sie können ihrer Stimmung entsprechend dem (innerlichen) Gebete obliegen, je nachdem sie es zur innerlichen Sammlung als förderlicher erachten.
Die Priorin trage dafür Sorge, daß gute Bücher vorhanden seien, wie »Kartäuser«, die »Blüte der Heiligen«, die »Verachtung der Welt«, das »Oratorium der Ordensleute«, die Bücher des Paters Ludwig de Granada oder des Paters Petrus de Alcántara, denn solche Nahrung ist der Seele gewissermaßen ebenso notwendig wie die Speise dem Leibe!
Die ganze Zeit, in der die Schwestern nicht bei der Kommunität weilen oder nicht mit einem Amte beschäftigt sind, verbleibe jede in ihrer Zelle oder in der Einsiedelei, die ihr die Priorin als Ort für ihre Zurückgezogenheit angewiesen hat! Dort verrichte sie an den Tagen, die keine Feiertage sind, irgendeine Arbeit! Durch diese Abgeschiedenheit erfüllen wir, was die Regel befiehlt, daß jede für sich allein sei. Keine Schwester aber darf ohne Erlaubnis der Priorin in die Zelle einer anderen gehen! Dies verpflichtet unter schwerer Strafe. In keinem Kloster befinde sich ein gemeinsames Arbeitszimmer!
