Von den niederen Ämtern
Die Kehrordnung beginne mit der Mutter Priorin, damit diese in allem ein gutes Beispiel gebe! Es werde sehr darauf geachtet, daß die Aufseherin für die Kleiderkammer sowie auch die Schaffnerin die Schwestern sowohl bezüglich der Nahrung als auch in allen übrigen Stücken mit Liebe versorgen! Die Priorin und die älteren Schwestern sollen der Regel gemäß nicht besser gehalten werden als alle anderen. Gleichwohl aber nehme man Rücksicht auf Bedürfnis und Alter, mehr jedoch auf das Bedürfnis als aus das Alter, weil manchmal auch bei höherem Alter dennoch weniger Bedürfnis vorhanden ist! Auf solch gleichmäßige Behandlungsweise aller werde sehr geachtet, da sie zu vielem nützlich ist!
Keine Schwester murre über die Kost, so daß sie etwa bei sich selbst spräche, es werde zuwenig oder zuviel gegeben, es sei zu gut oder zu schlecht bereitet! Die Priorin aber oder die Schaffnerin mögen sich nach dem richten, was der Herr gegeben, und dafür sorgen, daß es gut bereitet werde, so daß die Schwestern, die nichts anderes haben, mit dem Gereichten bestehen können.
Wenn die Schwestern irgendein Bedürfnis haben, sei es in betreff der Kleidung oder der Nahrung, so ist es ihre Pflicht, dies der Mutter Priorin mitzuteilen; die Novizinnen aber haben sich an ihre Meisterin zu wenden. Sollten sie indessen etwas außer dem Gewöhnlichen vonnöten haben, so mögen sie dies, und zwar auch dann, wenn die größte Not sie drängen würde, doch zuvor dem Herrn empfehlen; denn oftmals verlangt unsere Natur mehr, als die Notwendigkeit erheischt, und zuweilen trägt auch der böse Feind dazu bei, Furcht vor der Buße und dem Fasten einzuflößen.
