1. Pseudoisidorischer Brief.
Brief des Papstes Telesphorus. Über das siebenwöchentliche Fasten vor Ostern und über die Feier der Messen in der heiligen Nacht der Geburt des Herrn und zu welcher Zeit an den übrigen Tagen die Messen gefeiert werden sollen, und über die Vertheidigung der Bischöfe.1 S. 218
Den theuersten Brüdern und geliebtesten Bischöfen (entbietet) Telesphorus, Erzbischof der römischen Stadt, Gruß im Herrn.
Von uns und den an diesem heiligen Stuhle versammelten Bischöfen „ist beschlossen worden, daß alle zum Antheile des Herrn berufenen Kleriker durch sieben volle Wochen vor dem Osterfeste sich vom Fleische enthalten sollen, weil, sowie das Leben der Kleriker von dem Wandel der Laien verschieden sein soll, so auch im Fasten ein Unterschied bestehen soll." Als Vertraute des Herrn müssen sie durch Sittenreinheit und heiliges Leben sich auszeichnen. „Durch diese sieben Wochen also sollen alle Kleriker vom Fleische und leckeren Speisen sich enthalten und durch Lobgesänge und Nachtwachen und Gebete dem Herrn anzuhängen Tag und Nacht sich bestreben."2 (c. 1.) „In der heiligen Nacht der Geburt des Herrn und Erlösers aber sollen sie Messen feiern und bei denselben den englischen Lobgesang feierlich singen, weil er in derselben Nacht von dem Engel den Hirten verkündigt worden ist;" (erzählt den Hergang nach Luc. II. 8—14): und sogleich war bei dem Engel eine Menge himmlischer Heerschaaren, welche den Herrn lobten und sprachen: Ehre sei Gott in der Höhe und Friede den Menschen auf Erden, die eines guten Willens sind. (Das nun folgende nicht unbedeutende Stück über die Menschen bösen Willens, besonders die Verleumder ist in einigen Handschriften nach dem 4. cap. eingefügt.) „In den übrigen Zeiten darf die Meßfeier vor der dritten Stunde nicht gehalten werden, weil zu derselben Stunde, wie es heißt, sowohl der Herr S. 219 gekreuziget worden als auch über die Apostel der heilige Geist herabgekommen ist." 3 (c. 2.) Von den Bischöfen aber ist derselbe englische Lobgesang nach Zeit und Ort bei der Meßfeier zu halten und feierlich zu sprechen. „Denn ihnen, welche mit ihrem Munde den Leib des Herrn bereiten, müssen Alle Gehorsam und Furcht bezeigen, nicht aber sie verkleinern oder verleumden; weil das Volk Gottes Diejenigen, von welchen es gesegnet, gerettet und belehrt zu werden verlangt, nicht beschuldigen darf, so soll auch das gemeine Volk bei deren Anklage nicht gehört werden. Denn das Volk ist von ihnen zu belehren und zurechtzuweisen, nicht sie von jenem, weil der Schüler nicht über den Meister ist. Gottes Anordnung also klagt Derjenige an, welcher die durch jene Eingesetzten anklagt oder deren Verurteilung wünscht." 4 Weitere Aussührung dieses Gedankens; Warnung vor bösen Nachreden überhaupt. (c. 3.) Kläger und Klagen, welche die weltlichen Gesetze nicht zulassen, weisen auch wir zurück und „bestimmen, einem Kläger überhaupt keinen Glauben zu schenken, welcher in Abwesenheit seines Gegners seine Klage vorgebracht hat, bevor beide Theile gehörig geprüft sind." 5"Auch Jene, welche untauglich sind, sollen zu einer Anklage nicht zugelassen werden und erklären wir Alle, welche gegen ihre Väter auftreten, für ehrlos; denn alle Väter sind zu verehren, nicht zu verachten oder zu verfolgen." 6Zu Jenen aber gehören die, welche mit S. 220 den Feinden leben, und die Verdächtigen; vor ihnen müssen sich Alle gar sehr hüten. (c. 4.) Ohne Streit und Lärm soll die Liebe bewahrt und der Glaube vertheidigt und den Unschuldigen Schutz gewährt werden. Folgt der 25. Psalm von V. 4—12. 7
Andere Überschriften: Brief des P. Tel., daß die Kleriker sich sieben Wochen vor Ostern vom Fleische enthalten sollen, und daß in der Geburtsnacht des Herrn eine Messe gefeiert und wann der Lobgesang der Engel gesagt werden solle, und daß immer um die dritte Stunde die Messen gelesen werden sollen, und welche Personen zur Anklage zuzulassen seien; auch: Brief des P. Tel.: über das siebenwochige Fasten vor Osternund über die Feier der Messe zur dritten Stunde, wo der Herr gekreuziget worden und der hl. Geist über die Apostel herabgekommen ist, und daß der englische Lobgesang von den Bischöfen nach Zeit und Ort bei der Meßfeier gelesen und ohne Lärm der Streitenden die Wahrheit behütet und vertheidigt werden soll , und von der Vereidigung der Bischöfe. ↩
1. Decret. cf. D. IV. c. 4; diese im lib. pontif, dem Telesphorus zugeschriebene Verordnung ist schon deßhalb unecht, weil das Sacramentarium Gregors des Großen, dann die Concilien von Orleans vom J.511 und 541 nur ein sechswöchentliches Fasten kennen; die Predigt des Ambrosius, in welcher von der Einführung der Sexuagesima durch Telesphorus die Rede ist, ist anerkannt unecht; cf. Coustant p. 57. ↩
2. Decret. cf. D. I. c. 48, de consecr.; die Authenticität dieses, gleichfalls im lib. pontif, enthaltenen Decretes scheindet wegen der Unrichtigkeit des zweiten Theiles; denn gegen diesen bezeugt Plinius Junior im Briefe an Kaiser Trajanus und Tertullian (de corona c. 3) nächtliche (antelucanos) Zusammenkünfte und Opfer der Christen; cf. Coustant p. 59. ↩
3. Decret. cf. C. VI. cf. qu. 1 c. 8 (Hieronym. ep. ad Heliodor. no. 8, Isid. Sent. 1. 3, c. 39 etc.) ↩
4. Decret. cf. C. III. qu. 9, c. 1 (Benedicti Levit. Capitular. 1. 3, c. 238.) ↩
Gehört zum 3. Decret. ↩
Ist der bei der Händewaschung des Prieters in der Messe vorrgeschriebene Psalm in einer von der Vulgata ziemlich abweichenden Version (Psalterium romanum). ↩
