15. Zephyrinus. (202 – 218)
(Zepherinus, v. J. 202—218, n. And. v. J. 199—217).1 S. 291
Während die römische Kirche unter Zephyrinus' 17—19jährigem Pontificate, solange Septimius Severus lebte, wenigstens einigermaßen, nach dessen Tode aber und der Thronbesteigung seiner Söhne Caracalla und Geta (im J. 211) vollständig äusseren Frieden hatte, waren die inneren Kämpfe der Kirche desto zahlreicher und heftiger. Von seinen Vorgängern übernahm Zephyrinus die Bekämpfung der Theodotianer oder Artemoniten, sowie der Montanisten, und nun suchte auch die Partei der sog. Patripassianer in Rom neuerdings Anhänger. Daß Zephyrinus gegen Schüler des schon vom Papste Victor ausgeschlossenen Theodotus des Gerbers strenge, wahrscheinlich noch strenger als sein Vorgänger, verfuhr, geht aus der ebenso unsinnigen unwahren Behauptung Artemon's, eines Schülers jenes Theodotus hervor, daß Zephyrinus die seit den Aposteln bis Victor in der Kirche über Christus als bloßen Menschen vorgetragene und bewahrte Lehre gefälscht habe. Leicht war es einem Anonymus, in dem man früher nach Photius den römischen (Priester?) Cajus vermuthete, nunmehr aber fast allgemein den römischen Priester Hippolytus, Verfasser der Philosophumena, erkennt, 2 in einem eigenen Buche, „das kleine Labyrinth„ genannt, diese Lüge der ersten S. 292 „Altkatholiken“ aus der Lehre der Apostel und der apostolischen Väter zu widerlegen und den P. Victor von dem Verdachte zu reinigen, als habe er mit ihren Irrlehren übereingestimmt. Nachdem sie so entschieden der Unwahrheit überführt worden, suchten sie Halt und Ansehen durch die Wahl eines eigenen Bischofes zu erlangen, den sie in der Person eines früheren Bekenners Natalis durch Zusicherung monatlicher 150 Denare gewonnen; doch vergebens, da dieser durch Gottes Barmherzigkeit auf wunderbare Weise zur Wahrheit zurückgeführt und von Zyphyrinus nach vielen Beweisen seiner aufrichtigen Buße wieder in die Kirche aufgenommen wurde; 3 bald hierauf scheint sich die Secte der Theodotianer gänzlich aufgelöst zu haben.
Einen hartnäckigeren Kampf hatte Papst Zephyrinus mit den Montanisten zu bestehen, die wohl schon damals in Parteien gespalten waren, aber in dem geistreichen Tertullian einen gewaltigen Vertheidiger gefunden hatten. Wie aus den Streitschriften des Tertullian, deren Reigen das Buch „über die Sittsamkeit„ eröffnete, hervorgeht, bekämpfte Zephyrin vom Beginne seines Pontificates an mit aller Kraft die Irrthümer der Montanisten und existirten gewiß mehrere, aus diesem Anlaß entstandene Schriften desselben, die aber leider verloren gegangen sind; nur Weniges hievon können wir aus Tertullians Entgegnungen mehr enträthseln als erfahren. So veranlaßte den Tertullian zur Abfassung seiner montanistischen Bekenntnißschrift „über die Sittsamkeit“ ein Bußedict des Papstes, das Jener im 1. Cap. derselben folgendermaßen aufführt: „Jch höre, daß einEdict erlassen sei und zwar ein peremptorisches; der Pontifex Marimus nemlich, d. i. der Bischof der Bischöfe, erklärte: Ich erlasse auch die Sünden des Ehebruches und der Un- S. 293 zucht denen, welche die Buße bestanden haben. 4 Wenngleich nunmehr die Gelehrten darüber fast einstimmig sind, daß nicht etwa ein africanischer Primas, sondern der römische Bischof und zwar Zephyrinus zu verstehen sei, so waren und sind noch heute die Urtheile über den Inhalt und Charakter dieses Edictes sehr verschieden. Es würde viel zu weit führen, wollte ich hier die Geschichte der kritischen Ansichten über dasselbe zusammenstellen. Wie aus dem weiteren Contexte der tertullianischen Schrift ersichtlich, begründete der Papst sein „Edict„ dogmatisch durch viele Stellen der heil. Schrift, in denen durch das Beispiel und Wort des Erlösers und seiner Apostel die Vergebung aller Sünden und insbesondere auch der gegen das sechste Gebot gelehrt wird, und vindicirte (nach Matth. 16, 18) der Kirche die Gewalt der Sündenvergebung; nachdem Tertullianus alle diese Stellen des N. T. in seiner Weise entkräftet, die des A. T. abgewiesen hat, wirft er dem Papste die Inconsequenz vor, daß er Unzucht verzeihe, Idololatrie aber und Mord für immer verdamme, und schließt also: „Dieselbe Gewalt, derselbe Grund, der dem Unzüchtigen und Ehebrecher den kirchlichen Frieden wieder gibt, muß auch dem Mörder und Götzendiener, wenn sie Buße thun, zu Hilfe kommen.“ Dieser Vorwurf der Inconsequenz, welchen Tertullian dem Papste machte, gab den Anlaß zu der oben angedeuteten Verschiedenheit in der Beurtheilung unseres Bußedictes. Ohne in die Einzelheiten näher einzugehen, stehen sich im Ganzen zwei Meinungen entgegen; die Einen, nemlich Probst, 5 Fechtrup,6 Linsenmann,7Hagemann,8 mit denen wenig- S. 294 stens dem Resultate nach ohne specielle Untersuchung Döllinger,9 Schwane10 und Zobl11 übereinstimmen, behaupten, daß Papst Zephyrinus durch sein Edict die bisherige (auch in Rom gehandhabte) strenge Disciplin dahin geändert habe, daß er von den drei Capital- oder canonischen Sünden der Götzenanbetung, Unkeuschheit und des Mordes, welchen seit dem Pastor des Hermas 12 auch in der römischen Kirche, wie überhaupt, die Wiederaufnahme in die Gemeinschaft auf immer versagt war, die Sünde der Unkeuschheit milder behandelt wissen wollte, die übrigen zwei aber auch jetzt noch zum Pax nicht zuließ; Tertullian's Vorwurf der Inconsequenz wäre also durch die verschiedene Behandlungsweise gleich großer Sünder begründet gewesen, ja aus jenem Vorwurfe müsse man auf diese schließen, da Tertullian ihn gewiß nicht unbegründet erhoben hätte. — Die Anderen hingegen, Morinus,13 Binterim,14 Frank 15 und Schrödl16 sagen, daß durch Zephyrinus die Bußdisciplin der römischen Kirche nicht geändert worden sei, daß vielmehr in Rom, wie im Oriente allenthalben und auch im Occidente etwa mit Ausnahme einiger Kirchen in Africa und Spanien, vor- wie nachher alle Sünder, die Unzuchtssünder wie Götzenanbeter und Mörder (natürlich nach verrichteter Buße) wieder zum Frieden und zur Gemeinschaft zugelassen wurden, eine Verschärfung der früher milden Buß-Praxis in Rom aus Anlaß des Pastor nicht eingeführt worden und jener Vorwurf des Tertullian ein willkürlicher, den Thatbestand ignorirender oder entstellender gewesen sei. Darf ich die ohnehin schon zahlreichen Ansichten noch durch S. 295 meine vermehren, so wäre sie in Kürze folgende: Zephyrin's Bußedict ist ein dogmatisches Edict, gerichtet gegen die montanistische Irrlehre, von der Nichtvergebbarkeit der Unzuchtssünden, welches die römische Disciplin gar nicht berührte, die hie und da (in Afrika und Spanien) herrschende strengere Disciplin jetzt deßhalb verändert, resp. gemildert wissen wollte, weil dieselbe, bisher unter Anerkennung der kirchlichen Schlüsselgewalt und auf rein administrativem Boden bestehend, nun der montanistischen Irrlehre von der Nichtvergebbarkeit jener Sünden Vorschub leisten konnte. Daß in demselben nur von der Nachlassung der Unzuchtssünden die Rede ist, hat seinen Grund darin, weil die Montanisten, deren vages Lehrsystem erst durch Tertullian nach und nach entwickelt und präcisirt wurde, zuerst nur diese als unvergebbar bezeichneten, daher auch der Papst nur bezüglich dieser speciell sich zu erklären veranlaßt war; Tertullian’s Vorwurf der Inconsequenz ist ein böswilliger, nicht auf Thatsachen beruhender; Tertullian, der schon mit sich selbst d. i. seinen früher verfaßten Schriften (über die Buße) in eklatanten Widerspruch gerathen war, machte sich nach echter Häretikerart erst seinen Gegner, so wie er ihn brauchte, um seinen Angriffen einen Schein von Berechtigung zu verschaffen. Dafür, daß in der römischen Kirche (durch den Pastor des Hermas) eine strenge Bußdisciplin bestanden hätte, welche Zephyrinus einseitig und ganz inconsequent gemildert habe, hat noch Niemand einen anderen Beweis gebracht, als eben diesen Vorwurf des Tertullian; dagegen bezeugt die Wiederaufnahme von Häresiarchen, wie Marcion Cerdo, wie auch gerade unter Zephyrinus die des Bischofes Natalis, daß man in Rom von der von den Aposteln und ihren Schülern überkommenen Milde selbst gegen die größten Sünder nie abgewichen sei, wenn diese nur wahre Buße zeigten. Wird aber eingewendet, es müsse sich doch so verhalten haben, wie Tertullian vorgibt, weil er ja voraussehen mußte, daß man ihm sogleich diese Lüge vorwerfen und widerlegen werde, so ist dagegen zu erwidern, daß Dasselbe auch bei anderen Entstellungen und Verdrehungen S. 296 in TertulIian's Entgegnung der FalI ist; oder sollte man auf Tertullian's Wort hin auch das für wahr halten, daß der Papst den Märtyrern die Gewalt der Sündenvergebung verliehen habe, welchen Vorwurf Jener gleichfalls in seiner Schrift über die „Sittsamkeit“ (c. 22.) erhebt, weil der Papst (wie auch andere Bischöfe) einigen besonders eifrigen Büßern auf Verwendung der Märtyrer schnellere und leichtere Aufnahme gewährte? Zephyrinus vertheidigte die der Kirche von Gott verliehene Schlüsselgewalt bezüglich aller Sünden, um damit speziell die Vergebbarkeit auch der Unkeuschheitssünden zu beweisen, deren Nachlaßbarkeit allein angestritten wurde; deßhalb wird Götzendienst und Mord in jenem Edicte nicht erwähnt, nicht etwa, weil diese eine andere Behandlung erfuhren. Als nun Tertullian hieraus in böswilliger Weise Capital zu schlagen suchte und die Nichtvergebbarkeit auch des Götzendienstes und des Mordes ausdrücklich lehrte, da erklärte Kallistus, Zephyrin's Nachfolger, in seinem Bußedicte das ausdrücklich, was implicite auch schon in Zephyrin's Edicte enthalten war. Dieß würde sich gewiß noch klarer ergeben, wenn wir das Edict selbst hätten und dasselbe nicht erst aus der Gegenschrift Tertullian's herausschälen müßten. Übrigens bekämpfte der Papst Zephyrinus auch die übrigen Auswüchse des montanistischen Rigorismus, wie aus Tertullians Schriften ersichtlich ist, so den Irrthum von der Verwerflichkeit der zweiten Ehe und von der Nothwendigkeit eines viel strengeren Fastens, als des bisher in der Kirche üblichen; hinsichtlich des letzteren Punktes bemerkte der Papst unter Anderem, die Hauptsache des neuen Gesetzes sei der Glaube und die Liebe Gottes und des Nächsten, nichte ein leerer Magen. Unter Zepbyrinus wurde nach dem Berichte des Eusebius (H. E I. VI. c. 20.) und Hieronymus (de vir. iIIustr. c. 59.) in Rom eine Disputation zwischen dem römischen (Priester?) Cajus und Proklus, dem Haupte einer montanistischen Partei, gehalten, welche Jener in einer Schrift veröffentlichte, die wir nur S. 297 aus einigen Fragmenten in der Kirchengeschichte des Eusebius kennen.17
Noch einer dritten Irrlehre ist hier zu erwähnen, welche, obgleich schon unter Zephyrins Vorgänger, Victor, nach Rom gebracht, dennoch nicht unter Zephyrinus, sondern erst unter seinem Nachfolger, Kallistus, förmlich als solche bezeichnet und verurtheilt wurde, nemlich des Patripassianismus, so genannt, weil sie den persönlichen Unterschied zwischen Gott dem Vater und Sohn aufhebend Christum zu dem ins Fleisch gehüllten Vater machte, der die Menschheit angenommen und gelitten habe. Schon vor Zephyrinus, längstens unter Victor, brachte nach Tertullians Zeugnisse18derselbe Praxeas, welcher die Montanisten bekämpfte, zuerst den Patripassianismus nach Rom, fand aber daselbst nicht nur keinen Anklang, sondern so heftigen Widerstand, daß er Rom bald verließ und sich nach Africa und wahrscheinlich nach Carthago wandte, wo er mehr Anhänger gewonnen haben dürfte; scheinbar im Widersprüche mit Tertullian, in Wirklichkeit aber nur diesen ergänzend respective fortsetzend nennt Hippolyt,19damals Priester, später zeitweiliger Gegenpapst des Kallistus, als Haupt der aus Smyrna stammenden Irrlehre den Noetus; sein Schüler und Diener, ein gewisser Epigonus, ist in Rom aufgetreten und hat hier den verderblichen Samen ausgestreut; dem Epigonus schloß sich Cleomenes, Vorsteher einer römischen Schule, ein unkirchlicher, auch in sittlicher Bezie- S. 298 hung verdächtiger Mann an, ungefähr unter Zephyrins Pontificate; zu Diesen gesellte sich als Dritter im Bunde der Libyer Sabellius. Ihnen entgegen stand Hippolyt, ein Schüler des hl. Irenäus und einer der gelehrtesten Männer seiner Zeit (und Tertullian), welcher jedoch, während er mit allem Eifer den Patripassianismus bekämpfte. in einen anderen Irrthum, den des Ditheismus und Subordinationismus fiel; zwischen oder besser über beiden Parteien stand Papst Zephyrin mit seinem Diakon oder Priester (nachherigen Papste) Kallistus; wir sind bezüglich dieser trinitarischen Streitigkeiten auf eine nicht ganz lautere und objective Quelle angewiesen, nemlich auf die Philosophumena, als deren Verfasser fast allgemein eben jener Hippolyt gilt. Soweit sich aus deren Bericht schließen läßt, suchte Papst Zephyrinus zwischen beiden streitenden Parteien zu vermitteln, ohne, wie es scheint, eine derselben als häretisch bezeichnet zu haben, wohl deßhalb, weil einerseits die Patripassianer selbst ihre Ansichten noch nicht so entschieden und fest aussprachen und man auch glaubte, daß andererseits Hippolyt seine irrigen Meinungen, zu denen er nur durch die Hitze des Kampfes mit jenen geführt worden sei, wieder aufgeben werde. 20 Erst Kallistus, der Nachfolger Zephyrins, verurtheilte sowohl den Patripassianismus als auch den Ditheismus und Subordinationismus des Hippolyt (und Tertullian); deßhalb beschuldigte Hippolyt, der es nicht fassen konnte, wie man seine Lehre verurtheilen könne, ohne dem Patripassianismus beizustimmen, den Papst Kallistus der Zweideutigkeit, ja des Patripassianismus selbst und behauptete, daß Jener schon unter P. Zephyrin eine doppelte Rolle gespielt habe, indem er selbst gegen die Patripassianer und mit Hippolyt erklärt habe: „Nicht der Vater hat gelitten und ist gestorben, sondern der Sohn,„ seinem Papste Zephyrinus aber die patripassianischen Worte in den Mund gelegt habe: „Ich kenne nur einen einzigen Gott, S. 299 Jesus Christus, und ausser ihm kenne ich keinen anderen, der geborenworden und gelitten hat.“ Durch diese Worte hätte nach Hippolyt der Papst (oder vielmehr Kallistus durch ihn) dem Patripassianismus Zeugniß gegeben, indem er den Sohn nicht bloß als Dasselbe (dem Wesen nach), sondern auch als Denselben (der Person nach) mit dem Vater erklärt hätte.21 Die entschiedene Verurtheilung beider Extreme und die genaue Darstellung der kirchlichen Lehre über das Verhältniß des Sohnes zum Vater blieb dem P. Kallistus vorbehalten. — Nicht unerwähnt will ich lassen, daß unter Zephyrins Pontificate Origenes nach Rom kam (nach Döllinger 22 um das J. 217, nach Schrödl23 zwischen 212—215), um die römische Kirche in der Nähe kennen zu lernen, und daselbst auch jedenfalls mit Hippolyt bekannt wurde.
Trotz dieses vielseitigen Wirkens des Papstes Zephyrinus sind uns keine authentischen Schriftstücke erhalten ausser den kleinen schon erwähnten Fragmenten; zwei Decrete schreibt ihm das Pontificalbuch zu, die man auch wirklich für echt hält, während die zwei ihm von Pseudoisidor zugetheilten Briefe von Allen als unterschoben erklärt sind; jene zwei Decrete aber lauten:
Sein Fest beghet die Kirche am 26. August. ↩
S. Döllinger, Hippolytus und Kallistus S. 3 ff. ↩
Die Geschichte des Abfalls und der Rückkehr des Natalis erzählt Eusebius H. E. 1. 5. c. 28. (auch Coustant p. 109). ↩
Den ganzen Inhalt dieses Edictes, wie er nach Tertullian’s Erwiderung sich Vermuthen läßt, hat Hagemann zusammengestellt: Röm. Kirche, S. 55. ↩
Tübing. Quartalschr. 1868, S. 171, Sacramente und Sacram. S.320 ff. ↩
Tübing. Quartalschr. 1872, S. 417. ↩
Tübing. Quartalschr. 1873, S. 541. ↩
Die Röm. Kirche, S. 54 ff ↩
Hipp. u. Kallist. S. 126 u. 128. ↩
Dogmengesch. der vornicän. Zeit s. 689. ↩
Dogmengesch. S. 94. ↩
Dessen Abfassung Fechtrup in die Zeit des Clemens Rom., Probst und Linsemann in die des Pius I setzen. ↩
Commentarius hist. de disciplina 1. IX. ↩
Denkwürd. V. 2. S. 263. ↩
Bußdisciplin S. 854 ff. ↩
Gesch. d. Päpste S. 176. ↩
S. Schrödl, Papstgesch. S. 179. ↩
L. adv. Praxeam c. 1; daß dieser Praxeas eine wirkliche Person und nicht ein Pseudonym für den Papst Kallistas sei, hat Reisereiser gegeu Hagemann treffend nachgewiesen in Tüb. Quartalschr. 1866 S. 349—400; daß Praxeas bei Tertallian identisch sei mit KalIistus, hat, wie Hagemann (Röm. Kirche S. 234) sagt, vor ihm nur der Protestant Semler, nach ihm (meines Wissens) nur Lipsius (Quellen der ältesten Ketzergeschichte, S. 187) angenommen. ↩
S. hierüber den citirten Aufsatz Reisers. ↩
S. Döllinger, Hipp. u. Kall. S. 221. ↩
S. über diese Worte Döllinger, Hipp. u. Call. S. 222, Kuhn, Tüb. Quart. 1855 S. 361, u. Kuhn, Dogm. II. 272. ↩
Hipp. u. Call. S. 255. ↩
Gesch. d. Päpste, S. 185. ↩
