23. Stephanus I. (254 – 257)
(v. J. 254 [12. Mai?] — † 2. August 257).1 S. 397
Das Wichtigste, was die Geschichtsquellen über Papst Stepbanus erzählen, ist der zwischen ihm einerseits und Cyprian und dessen Freunde Firmilian, Bischof von Cäsarea in Cappadocien, andererseits entbrannte Streit über die Giltigkeit der von Ketzern gespendeten Taufe; leider sind gerade die vom Papste über diese Frage abgefaßten Briefe sämmtlich verloren bis auf wenige kurze Fragmente, welche Cyprian und Firmilian in ihren Briefen anführen; die uns erhaltenen, hieher gehörigen Briefe der Gegenpartei sind die in der cyprianischen Briefsammlung unter den Nummern 1, 3, 64, 67, 68, 70, 74 und 75 enthaltenen Schreiben; da die Übersetzung und Erläuterung derselben von anderer Hand besorgt wird, kann ich auch bezüglich der in jenen besprochenen Ketzertauffrage auf von Hefele's Abhandlung2verweisen. Auch von sonstigen echten Briefen dieses Papstes oder an ihn besitzen wir Nichts mehr, ausser ein kleines Fragment von einem Schreiben des Dionysius von Alerandrien an Stephanus. — Das Pontificalbuch theilt ihm eine Verordnung über die Kirchengewänder zu, welchePseudoisidor in den ersten der zwei von ihm unter Stephans Namen compilirten Briefe aufnahm; endlich ist bei Gratian ausser den 9 aus Ps.-Is. Briefen entlehnten Decreten eines fälschlich unter Stephans Namen aufgeführt. S. 398
