1. Pseudoisidorischer Brief.
An die abendländischen Bischöfe gerichtet. Den geliebtesten Brüdern, allen Bischöfen des Abendlandes, Galliens und Spaniens, (entbietet) Lucius, Bischof, Gruß im Herrn.
Der Papst bezeugt seine Theilnahme wegen der Verfolgungen, denen die Bischöfe von bösen und häretischen Menschen ausgesetzt sind und tröstet sie mit dem Beispiel des göttlichen Meisters. Deßhalb vermahnen wir euch, da ihr, wie es bei dieser heiligen Kirche angeordnet ist, stets Priester und Diakonen bei euch als Zeugen habet und wohl das eigene Gewissen genügen könnte, so ist es nach dem Apostel nothwendig, daß ihr wegen der Übelgesinnten ein gutes Zeugniß habet von denen, die draussen sind. Denn auch an diesem heiligen Stuhle haben wir die Vorschrift, daß zwei Priester oder drei Diakonen nirgends den Bischof allein lassen dürfen wegen des kirchlichen Zeugnisses.1 (c. 1.) Bischöfe dürfen nicht leichthin angeklagt S. 391 werden und muß ihnen, wenn sie an den Oberen appelliren, Gehör geschenkt werden. (c. 2.) Kein Metropolit darf unter Strafe der Absetzung über seine Suffraganen ohne deren Rath verfügen. (c. 3. u. 4.) Ebenso aber dürfen auch diese Nichts allein anordnen, ausser es betrifft ihre eigene Parochie. (c. 5.) Um der Frommen uud Gottesfürchtigen willen ist es nothwendig, daß alle Anfeindungen gegen Priester und Tugendhafte durch das kirchliche Gesetz schon im Keime erstickt werden. Folgt Sirach 10. 16—34, 11. 1—36, 14. 1. 2, 16. 3, worin die Würde der Tugend, besonders der Demuth gepriesen wird und verschiedene Lebensregeln enthalten sind. „Keiner aber ist weise, der Schaden stiftet.„2(https://bkv.unifr.ch/works/266/versions/287/scans/c. 6.) Groß ist das Verbrechen Jener, welche sich an dem Eigenthume der Kirche und den Opfergaben der Gläubigen vergreifen; über solche Gottesräuber spricht der Prophet im Psalme (82 [83]). „Wir aber, dem Beispiele unserer Vorgänger folgend, belegen die Kirchenräuber und Verkäufer kirchlicher Güter mit dem Banne und weisen sie kraft apostolischer Auctorität von den Schwellen der hl. Mutter Kirche zurück und verdammen sie und erklären sie für ehrlos und nicht bloß sie, sondern auch die ihren Thaten Zustimmenden, denn gleiche Strafe trifft die Thäter und die Zustimmenden.“3 „Wachet also, Brüder und betet.„4 „Vom rechten Glauben und den apostolischen Satzungen lasset euch durch keine Trübsal abwendig machen, da ihr wißt, daß nach dem Ausspruche des Heilandes „„selig sind, die Verfolgung erleiden um der Gerechtigkeit willen;“„ das ist die lebendige Lehre der Apostel, das die wahre Liebe, welche gepredigt, vor Allem aber geschützt und gepflegt und von Allen getreu beobachtet werden soll. (c. 7.) Diese heilige und apostolische Kirche, die Mutter aller Kirchen Christi, welche sich stets durch die Gnade des allmächtigen S. 392 Gottes als treue Hüterin der apostolischen Lehre bewährt, war auch nie mit häretischen Neuerungen befleckt, sondern, sowie sie im Anfange die Norm des christlichen Glaubens von ihren Stiftern, den Fürsten der Apostel Christi, empfangen hat, so bleibt sie unversehrt bis ans Ende.“ 5Darum harret auch ihr aus in der treuen Verwaltung des euch anvertrauten Amtes, haltet fest an der Wahrheit und sehet wohl zu, daß nicht das Gift der Häresie in der Kirche Gottes sich weiter verbreite.
1. Decret. cf. D. I. c. 60. de consecrat. mit einer kleinen Aenderung am Anfange (aus dem Pontificalbuche.) ↩
2. Decret. cf. C. VI. qu. 1, c. 14. (Syxti Pythag. Sent. 292.) ↩
3. Decret. cf. C. XVII. qu. 4, c. 5. (unbestimmt.) ↩
Matth. 26, 41. ↩
4. Decret. cf. C. XXIV. qu. 1, c. 9. (von c. 8. an conc. Constant. III. a. 680. act. IV. epist. Agathon. papae). ↩
