3. Einzelne Decrete bei Gratian.
1. Wenn Jemand eine Kirche durch Feuer zerstört hat, soll er durch 15 Jahre Buße thun und sie sorgfältig herstellen und sein Lösegeld1den Armen vertheilen. 2
2. Wenn eine Frau eine zweite Ehe eingeht und aus derselben Kinder bekommt, so können diese Kinder sich nicht mit den Verwandten des ersten Mannes bis zur vierten Generation verehelichen.3 S. 226
3. Über die Weihe der Kirchen und Restaurirung verfallener Kirchen. 4
4. Wenn der Altar (von seinem Platze) entfernt worden ist, so soll die Kirche neuerdings consecrirt werden; werden nur die Wände geändert und nicht der Altar, so soll sie (die Kirche) nur mit Salz exorcisirt werden. Wenn eine Kirche durch Mord oder Ehebruch befleckt worden ist, so soll sie auf das sorgfältigste gereinigt und abermals consecrirt werdend. 5
5. Das Holz einer geweihten Kirche darf zu keiner anderen Arbeit verwendet werden, ausser für eine andere Kirche, oder es muß verbrannt werden oder zur Benützung den Brüdern in einem Kloster gegeben werden, nicht aber den Laien zum Gebrauche. 6
6. Beim Katechumenat und bei der Taufe und bei der Firmung kann im Nothfalle ein Pathe sein; doch ist Dieß nicht römische Gewohnheit, sondern (daselbst) ist für die einzelnen (Handlungen) je ein Pathe. 7 S. 227
Zum Loskaufe von der Todesstrafe; pretium entspricht hier dem alsächsischen Worte: wiregeldus, aus wera Mensch und gelt zusammengesetzt; cf. Coustant p. 65. ↩
Cf. C. XVII. qu. 4, c.14 (wahrsch. aus einem sächsischen oder alemannischen Pönitentialbuche. ↩
Cf. C. XXXV. qu. 10, c.4 (unbestimmt.) — Dasselbe Decret über das Ehehinderniß der halbbürtigen Blutsverwandtschaft wird mit unbedeutenden Abänderungen unmittelbar vorher als Canon einer römischen Syynode und gleich darauf als Decret des Papstes Innocentius angeführt; ihr Ursprung ist aber in keiner dieser drei Formen sicher zu stellen. ↩
Siehe bei Evaristus 2. Dcret.a. S. 191. ↩
Cf. D. I. c. 19 de consecrat. (unbestimmt). ↩
Cf. D. I. c. 38 de consecr. (unbestimmt; die Unechtheit desselben bezeugt wohl der Hinweis auf Klöster). ↩
Cf. D. IV. c. 100 de consecr. (aus dem Pönitentiale des Theodor, Erzbischofs von Canterbury († 690) c. 4.) cf. Pagi Brev. I. p. 26. ↩
