3. Erster pseudoisidorischer Brief.
Schreiben des Papstes Pius an alle Kirchen, daß Ostern am Sonnntage gefeiert werde.1 S. 231
Allen in demselben Glauben und derselben Lehre mit uns verharrenden Kirchen (sendet) Gruß Pius, Erzbischof des apostolischen Stuhles.
Nach einigen, den paulinischen Briefen entlehnten Begrüßungs- und Ermahnungs-Formeln folgt: „Wir wollen Euch zu wissen machen, daß das Osterfest des Herrn jährlich am Sonntage zu feiern sei. In dieser Zeit nemlich glänzte Hermes als Lehrer des Glaubens und der (hl.) Schriften unter uns, und obwohl wir dasselbe Osterfest am obengenannten Tage feierten und Manche darüber zweifelten, erschien ihm dennoch zur Bestärkung Aller ein Engel des Herrn in der Gestalt eines Hirten, der ihm befahl, daß von Allen Ostern am Sonntage gefeiert werden solle; deßhalb weisen wir Euch mit apostolischer Auctorität an, daß Alle Dasselbe beobachten sollen, weil auch wir es beobachten und ihr in keiner Weise vom Haupte Euch trennen dürfet;„2hütet euch daher vor allen Verführungen menschlicher Weisheit oder Überlieferung. (c. 1.) Dieser apostolische Sitz ist durch Christus zum Haupte aller Kirchen eingesetzt. (c. 2.) „Was nützt es Einem, mit fremdem Irrthume sich nicht zu beflecken, wenn er dem Irrenden beistimmt?“ 3 (c. 3.) „Die Schafe sollen ihren Hirten nicht tadeln, die Gemeinde ihren Bischof nicht anklagen, noch das Volk ihn beschuldigen, weil der Schüler nicht über den Meister und der Diener nicht über den Herrn ist. Die Bischöfe sind von Gott zu richten, der sich dieselben zu seinen Augen erwählt hat; nicht sind sie von untergebenen oder schlechten Menschen zu beschuldigen oder anzuklagen oder zu verkleinern,“ 4 wie Dieß der Herr durch sein Beispiel lehrte, als er selbst die Käufer und Verkäufer aus dem Tempel trieb und es nicht S. 232 durch einen Andern thun ließ. „Wenn aber Jemand von seinem Vorsatze wieder abgewichen ist und die Befehle des apostolischen Stuhles übertreten hat, der wird ein Ehrloser. (c. 4.) Zurückzuweisen sind demnach die Anklagen Jener, welche in Betreff des rechten Glaubens verdächtig sind. Der Glaube aber und der Lebenswandel ist zuerst zu prüfen, und dann erst dürfen die, so untadelhaft befunden sind, angenommen werden und nicht früher.“5 (c. 5.) „Denn es nützt dem Menschen Nichts, zu fasten und zu beten und andere gute Andachtswerke zu verrichten, wenn nicht der Geist von der Sünde sich abwendet und die Zunge der Verleumdungen sich enthält.„ 6 „Denn Keiner, der Gutes thut, will dem Anderen durch Wort oder That schaden, weil ein gläubiger Mann nicht einmal in den Verdacht kommen darf, daß er Etwas rede oder thue, was er selbst nicht erleiden will.“ 7 Aufforderungen zu gegenseitiger Liebe und Vervollkomtnnung. (c. 6.)
Andere Überschrift fügt hinzu: und daß die Hirten von den Schafen nicht zerrissen oder getreten werden dürfen; auch: (Brief) über die verkaufenden und kaufenden Priester, und daß Fasten und Gebet nichts nütze, wenn nicht der Geist von der Sünde sich abwendet und die Zunge vor Sünden bewahrt wird. ↩
1. 21 de consecr. (aus dem lib. pontif.) ↩
2. Decret. cf. D. LXXXIII. c. 4. (ep. Hormisd. ad episc. Hisp. c. 2.) ↩
3. Decret. cf. C. VI. qu. 1, c. 9. (Conc. Aquisgr. a. 816, 1. I. c. 31.) ↩
4. Decret. cf. C. III. qu. 4, c. 3 (cf. Statuta eccles. antiq. oder sog. Conc. Carthag. IV. v. J. 398, c. 52). ↩
5. Decret. cf. D. III. c. 21 de poenit. u. D. V. c. 23 de consecr. (27. hom. Caesarii ep. Arelat † 542, Bibl. Patr. V. P. III. p. 772). ↩
Gehört zum 3. Decret. ↩
