a) Nach dem Pontificalbuche
Nach dem Pontificalbuche soll Pius angeordnet haben, daß die von einer jüdischen Häresie kommenden Häretiker aufgenommen und getauft werden sollen, 1
Mansi I. p. 669 und die dazu gehörige Note von Binius p. 671, wonach Pius hiemit die Cerinthianer gemeint hätte, die, weil Cerinthus die Notwendigkeit der Beschneidung lehrte und das Trinitätsdogma leugnete, bei ihrer Belehrung getauft werden müssen; daß aber dieses Decret echt sei, wie Binius meint, ist mehr als unwahrscheinlich, weil sich sonst bei dem Ketzertaufstreite die eine oder andere Partei darauf berufen hätte. ↩
