1. Erster pseudoisidorischer Brief.
Den geliebtesten Brüdern, allen Bischöfen in Africa (sendet seinen Gruß) Evaristus.2
Die Bischöfe werden gelobt, daß sie sich mit ihren Zweifeln an den apostolischen Stuhl in Rom, das Haupt der Kirche, gewendet haben. „Diakonen, welche gleichsam die Augen des Bischofes zu sein scheinen, sollen in einer jeden Stadt nach den Anordnungen der Apostel sieben sein, S. 186 welche den Bischof bewachen sollen, damit er nicht auf irgend eine Weise von Nachstellern angegriffen oder von den Seinigen beschädiget oder das Wort Gottes durch Verleumdung oder Nachstellungen befleckt und verachtet werde, sondern die Wahrheit durch geistlichen Eifer dufte und der mit den Lippen verkündigte Friede im Einklänge sei mit dem Willen des Geistes." 3 (c. 1.) Ebenso ist es Gesetz und Überlieferung, daß die Frauen rechtmäßiger Weise mit dem Manne verehelichet werden. „Denn anders entsteht keine rechtmäßige Ehe, wenn sie (die Frau) nicht von Jenen, welche über sie selbst die Herrschaft besitzen, und von welchen sie bewacht wird, begehrt und von den Eltern und Verwandten verlobt und gesetzmäßig ausgestattet und seinerzeit priesterlich, wie es Sitte ist, unter Gebet und Opfer von dem Priester gesegnet und von den Brautjungfern nach den Anweisungen der Gewohnheit behütet und umgeben, von den Angehörigen zur rechten Zeit begehrt, nach den Gesetzen übergeben und feierlich übernommen wird und (beide) durch zwei oder drei Tage dem Gebete obliegen und die Keuschheit (Enthaltsamkeit) bewahren. So geschlossene Ehen, wisset, sind rechtmäßige; anderenfalls sind sie vermeintliche, keine (wahren) Ehen und haltet sie ohne Bedenken vielmehr für Ehebruch oder wilde Ehen oder Schändung oder Unzucht als für rechtmäßige Ehen, wenn nicht der eigene Wille und die gesetzmäßige Zustimmung zu Hilfe kommt. 4Dieß soll allen Kirchen Africas mitgetheilt und in denselben gelesen und mit aller Strenge durchgeführt werden. (c. 2.) Es folgt nun ein Unterricht zur Widerlegung Jener, welche behaupten, daß der Vater allein unsterblich sei und in einem S. 187 unzugänglichen Lichte wohne;5 hierauf ein Conglomerat von Schrifttexten und Schlußermahnungen.6 (c. 3.)
Ist auch überschrieben: Brief des Evaristus über die der Diakonen und über die Widerlegung der Häretiker. ↩
Eine Handschrift hat: Eucharistus. ↩
1. Decret. cf. D. XCIII, c. 11 (Clem. I. ep. 1. c. 12 u. lib. pontif.) ↩
2. Decret. cf. C. XXX. qu. 5, c. 1 u. C. XXXII. qu. 2, c. 12. (Capitular Bened. Lev. 1. III. c. 463; cf. Binterim, Denkwürdigkeiten der christkath. Kirche, VI. 1, S. 388 ff. ↩
Er ist genommen aus dem Buche des Idacius Clarus, Bischofs von Chaves in Portugal (5. Jahrh.) gegen den Arianer Varimadus; cf. Bibl. max. Patr.Lugd. 1677, T. V. p. 740 ↩
Bei diesem Briefe beginnt Pseudoisidor die Angabe des Datums und der Consuln. ↩
