2. Zweiter pseudoisidorischer Brief.
Ermahnung zur Eintracht. Wie Christus mit seiner Kirche vereinigt ist, so sind die Bischöfe und ihre Kirchen gegenseitig verbunden., „Sowie der Mann nicht die Ehe brechen darf gegenüber seinem Weibe, so auch der Bischof nicht gegen seine Kirche, d. h. daß er die, bei welcher er geweiht ist, ohne unausweichliche Nothwendigkeit oder apostolische und rechtmäßige Abänderung entlasse und sich mit einer anderen des (größeren) Umfanges wegen verbinde; und wie das Weib seinen Mann nicht entlassen darf, um sich bei dessen Lebzeiten mit einem andern zu verehelichen oder die Ehe zu brechen, wenn gleich der Mann unkeusch gewesen wäre, sondern nach der Lehre des Apostels entweder sich mit dem Manne aussöhnen oder unverehelicht bleiben muß, so darf auch die Kirche ihren Bischof nicht entlassen oder S. 188 von sich entfernen, um, da jener noch lebt, einen anderen aufzunehmen, sondern sie soll entweder ihn selbst behalten oder unverehelicht bleiben, d.h. sie darf. so lange ihr Bischof lebt, keinen anderen aufnehmen, wenn sie sich nicht des Verbrechens der Unzucht oder des Ehebruchs schuldig machen soll. Denn hat sie die Ehe gebrochen, d. h. hat sie einem anderen Bischofe sich verbunden oder einen anderen Bischof sich zugeführt, sei es durch die That oder dem Verlangen nach, so soll sie durch die härteste Buße mit ihrem Bischofe ausgesöhnt werden oder unverehelicht bleiben. (c. 1.) Der Bischof aber soll gelegen und ungelegen und unablässig seine Kirche belehren und sie mit Klugheit leiten und lieben, daß er von Sünden sich bewahren und das ewige Heil erlangen könne; diese aber muß seine Lehre mit der größten Ehrfurcht aufnehmen und ihn achten und lieben wie einen Gesandten Gottes und Herold der Wahrheit."2(https://bkv.unifr.ch/works/266/versions/287/scans/c. 2.) Sehr müssen Alle sich hüten, die Bischöfe durch Verleumdung oder Gewaltthaten zu kränken. (c. 3.) „Denn wir haben gehört, daß von euch einige Bischöfe entehrt und verleumdet und aus ihren eigenen Städten (weil nur in größeren Städten Bischöfe angestellt werden können) vertrieben und daselbst andere bei deren Lebzeiten eingesetzt worden seien. Deßhalb schreiben wir euch Dieses, damit ihr wisset, daß Dieß nicht erlaubt sei, sondern die eigenen (Bischöfe) zurückgerufen und vollständigst wiederhergestellt, jene aber, welche in ehebrecherischer Weise ihre Bräute (mit Frauen haben wir sie im obigen Bilde verglichen) besitzen, vertrieben werden sollen als Ehebrecher und Ehrlose, und befehlen, sie von allen kirchlichen Ehrenstellen auszuschließen."3 (c. 4.) Denn sowie der Bischof für Alle arbeitet, so sollen auch Alle für ihn arbeiten, ja für ihn das Leben zu opfern bereit sein, wie er das seine für sie einsetzt. (c. 5.) „Deßhalb darf vom Volke S. 189 oder von gewöhnlichen Menschen kein Bischof beschuldigt oder angeklagt werden, wenn er auch schuldig wäre, da nach den Verdiensten der Untergebenen von Gott der Lebenswandel der Vorsteher geleitet wird; deßhalb sage ich das, weil der Feind sehr häufig zum Bösen führt und den Auserwählten eine Makel anhängt.4 (c. 6.) Daher ist Solchen, welche die Bischöfe oder die übrigen Priester tadeln oder anklagen, von den Richtern der Kirche kein Gehör zu schenken, bevor über ihre Ehrenhaftigkeit eine Vermuthung oder Meinung ergründet ist, in welcher Absicht, auf welches Zeugniß hin, mit welcher Verwegenheit, bei welchem Lebenswandel, mit welchem Gewissen oder Verdienst, ob um Gottes willen oder aus eitler Ehrsucht oder Feindschaft oder Haß oder Habsucht sie Dieß unternommen haben oder nicht." 5 Denn „es gibt Einige, welche ihre Vorsteher in böser Weise tadeln, wenn sie ihnen nur etwas beschwerlich fallen."6 (c. 7.) „Gott der Allmächtige aber, um uns vor schnellem Urtheile abzuhalten, wollte, obgleich vor seinem Auge Alles nackt und offenbar ist, dennoch über das Böse, das er von Sodoma hörte, nicht richten, bevor er klar erkenne, was gesagt wurde, weßhalb er selbst sprach: Ich will hinabsteigen und sehen, ob sie das Geschrei, welches zu mir kommt, in der That vollbracht haben, oder ob es nicht so sei, auf daß ich es wisse. Gott der Allmächtige, dem Nichts verborgen, sondern Alles offenbar ist, auch bevor es geschieht, hat Dieß und vieles Andere, das wir hier, um nicht zu weitläufig zu werden, nicht erwähnten, aus keinem anderen Grunde selbst zu prüfen sich gewürdigt, als um uns ein Beispiel zu geben, daß wir nicht voreilig im Untersuchen und Richten seien, und daß Niemand von einem Anderen das Böse zu glauben wage, bevor er es prüfe. Durch sein Beispiel werden S. 190 wir gewarnt, je ein vorschnelles Urtheil abzugeben oder vermessen und leichtfertig über Etwas ohne vorhergegangene Untersuchung abzuurtheilen, da die Wahrheit spricht:7 „„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet; denn so, wie ihr richtet, werdet auch ihr gerichtet werden"" u. s. w. Denn auf Niemanden soll das Böse, was er höret, einen Eindruck machen, noch Jemand das beiläufig Erzählte ohne bestimmte Untersuchung glauben, sondern vorher das Gehörte sorgfältig prüfen, damit er nicht Etwas voreilig thue. Denn wenn der Herr die Sünden von ganz Sodoma, deren Geschrei bis zum Himmel gedrungen war, obwohl er Alles weiß, nicht früher glauben und richten wollte, bevor er selbst mit verläßlichen Zeugen sorgfältig erforschte, was er gehört und an der That wirklich kennen lernte, so müssen um so mehr wir Menschen und zwar sündige Menschen, denen die verborgenen Gerichte Gottes unbekannt sind, Dieß vermeiden und Niemanden vor einer aufrichtigen und gerechten Prüfung richten oder verurtheilen, da der Apostel Paulus deutlich sagt:8 „Wer bist du, der du einen fremden Knecht richtest? Denn seinem Herrn steht oder fällt er." 9 Fortgesetzte Warnung vor lieblosem und vor schnellem Urtheile über den Nächsten; Gott allein gebührt die Rache, wir alle aber sind Sünder und bedürfen der Gnade und Barmherzigkeit Gottes. Die wahre Liebe Gottes und des Nächsten fordert, daß wir einander in Geduld ertragen und uns gegenseitig erbauen; Gott aber läßt uns nicht über unsere Kräfte versuchen und ertheilt uns mit der Versuchung seine Gnade. (c. 8.) S. 191
Andere Überschrift: Brief des Papstes Evaristus, daß Bischöfe nicht von einem Sitze zu einem anderen übergehen, auch ohne apostolische Auctorität nicht abgesetzt oder vertrieben werden dürfen. ↩
3. Decret. cf. C. XII. qu. 1, c.11. (Dem Haupttheile nach conc. Paris. a. 829, 1. I c. 21 a. 836, oder conc. Aquisgr. C. I. c. 12 u. C. III. c. 7.) ↩
4. Decret. cf. C. III. qu. 2, c. 4. (Leon. M. ep. 93, c. 3.) ↩
5. Decret. cf. C. II. qu. 7. c. 1. (conc. Aquisgr. a. 816, 1. I. c. 81.) ↩
6. Decret. cf. C. II. qu. 7. c. 17. (conc. Chalced. a. 451, c. 21; vgl. Hefele Conc. II. S. 505). ↩
7. Decret. cf. C. II. qu. 7. c. 21. (unbestimmt). ↩
Matth. 7, 1. ↩
Röm. 14, 4. ↩
8. Decret. cf. C. II. qu. 7. c. 20 u. C. XXX. qu. 5, c. 10 (Gregor. M. Moral. in Job XIX. 25. n. 45. oder conc. Aquisgr. a. 816, 1. I. c. 37). ↩
