XIII. KAPITEL. Von den Eigentümlichkeiten der beiden Naturen.
Wir bekennen denselben Jesus Christus, unseren Herrn, als vollkommenen Gott und vollkommenen S. 144 Menschen. Darum sagen wir: Er besitzt, abgesehen von der Ungezeugtheit, alles, was der Vater hat, und er besitzt, nur die Sünde ausgenommen, alles, was der erste Adam hatte, d. i. einen Leib und eine vernünftige und denkende Seele. Er hat entsprechend den zwei Naturen die zweifachen natürlichen [Eigentümlichkeiten] der zwei Naturen: zwei natürliche Willen, den göttlichen und den menschlichen, und zwei natürliche Tätigkeiten, eine göttliche und eine menschliche, und zwei natürliche Willensfreiheiten, eine göttliche und eine menschliche, und eine [zweifache] Weisheit und Erkenntnis, eine göttliche und eine menschliche. Denn da er wesensgleich mit Gott dem Vater ist, will und wirkt er selbstmächtig wie Gott. Da er aber auch mit uns wesensgleich ist, will und wirkt er selbstmächtig wie ein Mensch. Denn sein sind die Wunder, sein auch die Leiden.
