XXV. KAPITEL. Von der Aneignung.
Man muß wissen, daß es zwei Aneignungen gibt: eine natürliche und wesenhafte, eine persönliche und S. 182 relative. Natürlich und wesenhaft ist die, nach der der Herr aus Menschenliebe unsere Natur und alles Natürliche angenommen, indem er von Natur und in Wahrheit Mensch geworden und das Natürliche an sich erfahren. Persönlich und relativ aber ist sie, wenn jemand auf Grund einer Beziehung (Relation), ich meine aus Mitleid oder Liebe, die Person eines andern vertritt und an seiner Statt für ihn die Worte redet, die ihm selber in keiner Hinsicht zukommen. Dieser [Aneignung] gemäß hat er (═ Christus) sich unsern Fluch und unsere Verlassenheit und anderes von der Art, was nicht natürlich ist, angeeignet, nicht sofern er selber das gewesen oder geworden wäre, sondern sofern er unsere Rolle annahm und sich uns gleichstellte. Solchen Sinn hat auch das Wort: „Da er für uns zum Fluche geworden 1.“
Gal. 3, 13. ↩
