4.
Ein gutes Kind war nun Joseph, der der frommen Feier die Form gegeben hat, den der Vater lieb hatte und zu dem er sprach: „Mein Gott sei dein Helfer und segne dich mit der ganzen Segensfülle der Erde S. 396 um des Segens der Mutterbrüste und des Mutterschoßes, der Segnungen deiner Mutter willen und um der Segnungen deines Vaters willen!“1 Eines frommen Vaters gutes Kind! Schon er feierte also den vierzigsten Gedenktag seines Vaters Jakob, jenes Fersenhalters und Beinstellers2. Auch wir begehen feierlich den Vierzigsten des Theodosius, der in Nachahmung Jakobs dem Unglauben der Tyrannen3 ein Bein stellte; der die Götzenbilder der Heiden vergrub4, denn allen Götzendienst hat sein Glaube in Nacht begraben, allen heidnischen Kult in Vergessenheit gehüllt5. Er bedauerte es sogar, daß der Straferlaß, den er gewährt hatte, an den Schuldigen, die sich gegen ihn vergangen hatten, nicht zur Ausführung gelangte und die Begnadigung ihnen versagt blieb6. Freilich die Söhne werden die Gnade, die der Vater gewährte, nicht verweigern; sie werden sie nicht verweigern, ob auch jemand sie hierin zu beirren versuchte; sie werden den allgemeinen Gnadenerlaß gar nicht verweigern können, wenn sie ausführen, was er dem einzelnen zubilligte7.
Gen. 49, 25 f. ↩
Vgl. Gen. 25, 25; 27, 36. Danach Jakob = Fersenhalter. ↩
Eugenius und Maximus. ↩
Gen. 35, 4. ↩
Die Geschichte bestätigt das Urteil unseres Autors. Schon seit Beginn seiner Regierung (379) trat Theodosius entschieden, noch entschiedener in seiner Alleinherrschaft (394) wider das Heidentum auf. So wurde, um von anderen Religionsedikten zu schweigen, 394 jede Art von Götzendienst unter Strafe der Majestätsbeleidigung verboten. Unter ihm wurde das Christentum Staatsreligion; das Heidentum blieb fortan ohne Heiligtum und Kult. ↩
In einem Schreiben an den Senat 394 bedauerte der Kaiser den Tod des auf seiten des Eugenius stehenden und kämpfenden Flavianus, weil er demselben die Möglichkeit der Begnadigung nahm. ↩
Dem Wunsche des Bischofs, bezw. des Kaisers (n. 5) kam Honorius durch Gesetz vom Mai 395 nach, wodurch die Anhänger des Eugenius wiederum in ihre Ämter und Ehren eingesetzt wurden, welche sie verwirkt hatten. Rauschen, S. 413. ↩
