5. Nur die Personen unterscheidet das Gesetz in Gott, sofern er spricht, und in Gott, sofern er handelt. Dem sprechenden und handelnden Gott eignet ein Wesen. Der Sohn Gottes ist nicht ein falscher oder an Kindesstatt angenommener Gott.
Das Gesetz hat nämlich auch keine andere Kennzeichnung als die der Person eingeführt, wenn es sagt: „Und Gott sprach: es werde das Feste”,1 und (wenn) es anderseits hinzufügt: „Und Gott schuf das Feste.”2 Es hat übrigens auch nicht (deswegen) die Kraft unterschieden oder das Wesen auseinandergetrennt oder den Namen bei demjenigen geändert, den es nur als den Sprechenden erkannt sein läßt, um die Kennzeichnung des Wirkenden darzubieten. Den wahren Sachverhalt des Wesens und der Wirkung hebt die Bezeichnungsweise des Sprechers nicht auf, sondern hebt sie mit aller nur möglichen kennzeichnenden Bestimmtheit hervor. Denn dem Wort seine Verwirklichung zu geben, eignet demjenigen Wesen, das als ausführendes dasselbe zu leisten vermag, wie auch das sprechende. Inwiefern endlich soll derjenige, der wirkt, nicht in Wahrheit und Wirklichkeit da sein, da doch derjenige in Wahrheit und Wirklichkeit da ist, der spricht; da doch der Tatsache des Wortes die Tatsache der Ausführung folgt? Gott ist, wer gesprochen; Gott ist, wer vollzogen hat. Wenn im Worte (in dem, der gesprochen hat) Wahrheit ist, dann frage ich, warum man es in der Verwirklichung3 leugnet. Es sei S. 223 denn, daß man diesen des Sprechens wegen als wirklich gelten lasse, jenen aber nicht — des Ausführens wegen.
Wir haben also in Gott, dem Gottessohn, tatsächlich das Wesen, so wie es Gott zukommt. Er ist Gott, ist Schöpfer, ist Gottes Sohn, vermag alles. Nicht sonderlich viel bedeutet es, was er selber will, zu vermögen, da ja sein Wollen immer wirkungsfähig ist; er vermag auch das zu vollziehen, was ihm (von anderer Seite) aufgetragen wird. Denn das ist Kennzeichen vollkommener Macht, daß der Ausführende wesensmäßig zu leisten vermöge, was der Auftrag des Sprechenden (je nur) zu bezeichnen vermag. Da so also jedes beliebige Wort auch in die Tat umgesetzt werden kann, so besitzt der Vollzug der Handlung, der den Auftrag genau ausführt, das (entsprechende) wahre Wesen.
Gottes Sohn ist also nicht ein falscher Gott, auch nicht ein an Kindesstatt angenommener Gott, auch nicht nur ein Namensgott, sondern er ist wahrer Gott. Es ist unnötig, Gegenteiliges beweismäßig zu entkräften, um dessentwegen er nicht wahrer Gott sei; denn mir genügt in ihm Gottes Name und Wesen. Denn Gott ist, durch wen alles erschaffen wurde. Das hat mir von ihm die Erschaffung der Welt gesagt. Gott ist er als Gott gleichgestellt dem Namen nach, gleichgestellt die (dem Namen entsprechende) wahre Wirklichkeit der wahren Wirklichkeit, (und zwar) auf Grund des (Schöpfungs-) werkes. Wie in dem (Schöpfungs)wort der mächtige Gott4 gekennzeichnet wird, so ist der mächtige Gott5 im (Schöpfungs)vollzug erkennbar. Nach all dem frage ich, auf welche maßgebliche Stelle hin in der Lehre vom Vater und vom Sohn das wahre Wesen (gleicher Göttlichkeit) geleugnet wird, dem doch die Kraft des Namens wie auch der Name der Kraft ein volles Genüge getan hat.
