b) In der Sammlung von 16 Büchern.
Die Priester sollen erwägen, wie gefährlich es ist, wenn die Seelen unschuldiger (Kinder) wegen ihrer Nachlässigkeit vom Reiche Gottes ausgeschlossen werden. Denn wenn im Himmel Freude herrscht über einen Sünder, der Buße thut, welcher Unwille (glaubst du?) wird Jenen treffen, welcher durch seine Nachlässigkeit Unschuldigen die Tore des Paradieses verschließt! Deßhalb mögen sich die Priester S. 213 sorgfältigst hüten, Seelen, für welche das Blut Christi vergossen wurde, durch ihre Sorglosigkeit von der Seligkeit des Himmels auszuschließen. Wenn es aber, was ferne sei, dennoch geschehen wäre, so soll der einer schweren Bußtrauer für das ganze Leben sich unterziehen, durch dessen Nachlässigkeit es geschehen ist.
Lib. 4. c. 5; cf. Coustant p. 55, Mansi I. p. 656; ein sehr ähnliches Decret. ist cap. 17 der Capitularien Theodotius‘ , Bischofs von Orleans († 821); daß dieses Decret für die Zeit Sixtus’ nicht paßt, geht daraus hervor, daß noch zu Tertullians Zeit (de baptismo c. 17) die Bischöfe noch regelmäßig tauften, Priester und Diakonen nur mit deren Erlaubniß. ↩
