Einleitung.
Dem Texte dieses für die Dogmengeschichte höchst wichtigen Lehrschreibens, soweit uns denselben der hl. Athanasius1 aufbewahrt hat, müssen wir zum besseren Verständnisse eine Einleitung vorausschicken. Wie uns Athanasius2 berichtet, hatten einige Bischöfe der libyschen Pentapolis die Irrlehre des Sabellius (welche daselbst nach dem Tode ihres eifrigen Bekämpfers Origenes im J. 254 einen neuen Aufschwung nahm) angenommen und mit solchem Erfolge verbreitet, daß in den Kirchen jener Gegenden der Sohn Gottes kaum noch gepredigt wurde. AlsDionysius, welchem als Bischof von Alexandrien die Oberaufsicht über jene S. 429 Bischöfe zustand, Dieß erfuhr, forderte er dieselben zunächst freundlich auf, von ihren unkirchlichen Gesinnungen abzulassen, und als diese Mahnung Nichts fruchtete, verfaßte er gegen sie ein an Euphranor undmmonius gerichtetes dogmatisches Lehrschreiben, um, wie Athanasius sagt, das Menschliche am Erlöser gegen jene Irrlehre geltend zu machen und aus den Evangelien zu beweisen. Da nemlich die Anhänger des Sabellius „den Sohn leugneten und das Menschliche an ihm (seine Incarnation, seine menschlichen Eigenschaften und Begegnisse, sein Thun und Leiden) dem Vater selbst zuschrieben, so wollte er zeigen, daß nicht der Vater, sondern der Sohn für uns Mensch geworden, und sie überzeugen, daß nicht der Vater oder Gott schlechthin der sei, der im Fleische erschienen und unser Erlöser geworden ist, sondern ein Anderer, der Sohn Gottes, und sie auf diese Weise zum Glauben an die eigene Gottheit Christi als des Sohnes und zur Erkenntniß in Betreff des Vaters hinführen. ... Daher kam Alles darauf an, den Unterschied zwischen Christus und Gott Vater recht handgreiflich und augenscheinlich zu machen.„ 3Zu diesem Behufe berief sich Dionysius hauptsächlich auf die Stellen Joh. 15, 1.: „Ich bin der wahre Weinstock, und mein Vater ist der Weingärtner;“ Hebr. 1, 4: „der um so viel besser als die Engel geworden„ (γενόμενος) und 3, 2: „welcher treu ist dem, der ihn gemacht hat (ποιήσαντι),“ und besonders, auf Sprüchw. 8, 22: „Der Herr hat mich geschaffen„ (ἔκτισε) und deducirt hieraus also: So wenig der Weinstock und der Weingärtner. der Schiffbaumeister und das Schiff, überhaupt der Schöpfer und sein Werk Eins und Einer ist, so wenig ist es auch Christus und sein Vater. Dionysius thut hiemit die Verschiedenheit Christi als des Sohnes Gottes von Gott dem Vater, und daß Christus ein eigenes göttliches Wesen sei, so dar, daß er ihn als ein untergeordnetes, dem S. 430 Vater äusserliches Wesen, als ein Werk des Vaters erklärt, indem er sich den Unterschied zwischen beiden noch nicht als einen rein persönlichen, das Wesen nicht afficirenden denken kοnnte. Diese schroffen Äusserungen bezüglich des Sohnes Gottes erregten bei orthodox Gesinnten Anstoß. „Einige Brüder aus der Gemeinde,“ erzählt Athanasius,4 „und zwar orthodox Gesinnte, traten dagegen auf und verklagten ihn, ohne zuvor von ihm selbst Aufschluß und Erklärung nachgesucht zu haben,5 bei dem römischen Bischofe Dionysius.„ Die Anklagepunkte waren folgende: 1) Dionyius leugne die Ewigkeit des Sohnes.6 2) Er trenne Vater und Sohn und scheide und entferne den Sohn von dem Vater.7 3) Der Sohn, lehre er, sei eines von den geschaffenen Dingen und dem Vater nicht wesensgleich.8 Sobald diese Klagen dem Papste Dionysius bekannt wurden, versammelte er zu Rom um d. J. 260 eine Synode, welche, wie Athanasius sagt, einstimmig ihre Mißbilligung über die Lehre des alexandrinischen Dionysius aussprach. Auf diese Entscheidung gestützt, verfaßte nun der Papst ein ausführliches Lehrschreiben, in dessen erstem Theile er die Irrlehre des Sabellius verurtheilte, im zweiten sich gegen den entgegengesetzten Irrthum der alexandrinischen Schule und des Dionysius insbesondere erklärt; von diesem Schreiben nun, welches nach dem ausdrücklichen Zeugnisse des Athanasius 9an Dionysius von Alexandrien (und wohl zugleich an die übrigen Bischöfe von Ägypten und Libyen) gerichtet war, S. 431 und das Athanasius nach seinem ersten (wahrscheinlich größeren) Theile „gegen die Sabellianer“ betitelte, hat uns derselbe den zweiten, hier folgenden Theil erhalten.
In seiner Schrift über die nicänischen Beschlüsse. ↩
De sententia Dionysii (Alex.) c. 5. ↩
Athan. de sent. Dion. C. 4. ↩
Ibid. c. 13. ↩
Dagegen weist Hagemann (Röm. Kirche S. 418 ff.) nach, daß dieser Vorwurf des Athanasius gegen die Gegner des Dionysius unbegründet gewesen und zwischen den beiden Parteien vor der Verhandlung in Rom wiederholte Verhandlungen und Erklärungen stattgefunden haben. ↩
l. c. c. 14. ↩
l. c. c. 16. ↩
l. c. c. 18. In wie ferne diese Anklagen begründet waren, bespricht Kuhn, Dogmatik II. S. 215, 242—243, Hagemann a. a. O. S. 424—432. ↩
Athan. de synod. c. 43. ↩
