c) In der Sammlung von 16 Büchern.
1. Das große Übel der Trunkenheit, aus welchem alle Laster entspringen, befehlen wir den Christen auf jede Weise zn vermeiden. Wer aber dieß nicht vermeiden will, der soll, wie wir bestimmt haben, ausgeschlossen werden bis zur entsprechenden Besserung.1 >p>2. Die Bischöfe und Diener Gottes dürfen nicht übermäßigen Eß- und Trinkgelagen anwohnen, sondern sollen den Ausspruch des Herrn erwägen:2 „Hütet euch, daß euerem S. 485 Herzen nicht mit Völlerei und Trunkenheit belastet werden. Mit Maß sollen sie essen und sich auf die nothwendigen Auslagen beschränken, daß sie nach dem Apostel3 mäßig seien und bereit zum Dienste Gottes.4
3. Wir müssen darauf achten, daß ihr sowohl euch von der Trunkenheit enthaltet als auch den (euch) untergebenen Gemeinden Enthaltsamkeit prediget. Gehet auch nicht in die Wirthshäuser, um zu trinken oder zu essen, noch durchstreifet die Häuser oder Dörfer mit einer gewissen Neugierde noch haltet mit Weibern oder mit irgend welchen unreinen Personen Gelage, ausser wenn euch etwa ein Familienvater in sein Haus eingeladen hat und er sich mit seiner Frau und der Familie in euerer Gesellschaft durch geistige Freude ergötzen und von eueren Worten Erquickung empfangen und euch leibliche Erquickung aus Liebe spenden will. Denn so oft Einer der Gläubigen euch durch ein leibliches Mahl erfrischt, soll er von euch durch ein geistliches Mahl erquickt werden.5 S. 486 S. 487
L. 14. c. 2. (c. 46. conc. Mogunt. a. 813.) ↩
Luc. 21, 34. ↩
I. Petrus 5, 8. ↩
1. 14. c. 3. (c. 18 conc. Rhemens II. a. 813.) ↩
1. 14. c. 10. (c. 13. Capitular. Theodulfi ep. Aurel.); Burchard, Anselm und Ivo schreiben dern Papste Eutychianus auch ein Decret zu, welches den Empfang der Communion von Häretikern verbietet und bestraft, was aber in Gratians Decret dem P. Julius zugetheilt und auch dort angeführt werden wird. ↩
