9.
Nachdem das Edikt des Königs vor dem Statthalter in Gegenwart des Magiers, dem er übergeben war, verlesen worden war, befahl dieser dem Magier: „Bring den Mann, der dir übergeben ist.„ Dieser ging in großer Furcht von dem Statthalter fort, kam zu dem Bürgen des seligen Narsê und sprach: „Gib den Mann heraus, den du erhalten hast.“ Der Bürge stand auf, ging in das Kloster, wo der selige Narsê war und brachte ihn zur Mittagszeit. Sofort stellte man ihn vor den Statthalter. Dieser befahl, daß das Edikt vor Narsê verlesen werde. Hernach sprach er zu ihm, um ihm zu helfen: „Ich weiß, daß du das Feuer nicht getötet hast.„ Er wollte ihn nämlich von dem Tode retten. Der selige Narsê sprach: „Einmal wurde ich bei Gericht vor dem Môpêt Adârbôzi gefragt und sagte die Wahrheit: Ich habe es getötet. Und jetzt sollte ich vor dir leugnen?“ Hernach sprach der Statthalter: „Gemäß dem Befehle des Königs gehst du und sammelst dreihundertsechsundsechzig Feuer, legst sie in jenem Hause nieder, aus dem du das Feuer entfernt und betest es an. Wenn du aber S. 147 nicht nach dem Befehle des Königs handelst, so stirbst du, wie über dich befohlen ist, und hast deinen Willen erfüllt.„ Der selige Narsê sprach: „Das erste habe ich getötet; ein anderes lege ich dort nicht nieder. Tue, was dir befohlen ist.“ Der Statthalter sprach: „Mir ist befohlen, daß du, wenn du es nicht tust, sterben sollst.„ Der selige Narsê rief laut: „Ich ziehe den Tod um Gottes willen dem in Sünden verstrickten Leben vor.“ Sogleich befahl er über ihn nach dem Gesetze; man legte einen Riemen an seinen Nacken; er wurde mit einem Siegelringe gesiegelt und (die Hände) wurden ihm rückwärts gefesselt1. Dann wurde er dem Magier als Kommissär übergeben, daß dieser ihn an die Richtstätte führe. Der Statthalter aber war außerhalb der Stadt Seleucia.
Die Märtyrin Schîrîn aus Karita wurde i. J. 559 an den Hof naoh Holwân in Medien geschickt, nachdem man ihr dem Brauch gemäß den Nacken versiegelt, damit man nicht eine andere Person unterschieben oder sagen könne, sie sei gestorben (AA. SS. Mai IV. 172 ff.). ↩
