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S. 142 Zeugnis des Bundessohnes Narsê aus Bêt Râzîkâjê, der in Seleucia und Ktesiphon in den Tagen des Königs Jezdegerd und des Môpêt Adârbôzî1 Zeugnis gab.
Dieser Narsê war vor seinem Zeugentum ein reiner, heiliger Mann, der vollkommen wandelte und Christo diente. Er wandelte in Fremdlingschaft und war abgetötet bezüglich aller Hindernisse der Welt. Es war nun ein Priester, namens Schâpûr, ein Freund des seligen Narsê. Ferner war ein Mann, namens Adârparwâ2, der dem Magierglauben anhing und infolge eines bösen Geistes krank war. Dieser kam zu dem Priester Schâpûr, um von seiner Krankheit geheilt zu werden. Schâpûr sprach: „Wir Christen haben keine Arzneien noch Kräuter, durch die wir heilen; sondern im Worte Gottes und im Glauben an Christus (heilen wir). Wenn du den Glauben der Magier an Sonne und Feuer verleugnest und an Gott glaubst, wird dir Heilung und Hilfe.„ Adârparwâ bat den Priester Schâpûr: „Komm mit mir in mein Dorf, baue eine Kirche und bleib (dort) und ich höre auf alles, was du mir befiehlst.“ Schâpûr ging mit ihm hin und ließ ihn die Magierreligion verleugnen und er wurde von seiner Krankheit geheilt. Er zeigte ihm einen Platz für den Kirchenbau. Priester Schâpûr sprach: „Wenn du mir nicht eine Urkunde über den Verkauf des Grundes ausstellst, so baue ich die Kirche nicht„3. Da stellte er ihm die Urkunde aus und er baute die Kirche.
S. 143 Bald darauf trat der Môpêt Adârbôzi vor König Jezdegerd und sprach: „Alle Großen und Adeligen haben die Magierreligion verlassen und sind Christen geworden. Gib mir persönlich den Befehl, sie vom Christentum, das sie angenommen, abzubringen.“ Der König befahl: „Du hast die Vollmacht, sie durch Einschüchterung und etliche Schläge, aber nicht durch Hinrichtung abzubringen.„ Er machte auch einige abwendig, die nicht fest waren in der Hoffnung des Glaubens, darunter auch den Adârparwâ. Dieser sprach zum Priester Schâpûr: „Verlaß die Kirche und gib mir die ausgestellte Urkunde.“
Wohl Adarbôzed. Justi (Bran. Namenbuch, S. 8) will ihn identifizieren mit dem Großmôpêt 'Atûnbôcet = „das (heilige) Teuer erlöst„. ↩
Nach Justi (a. a. 0.) „Ehrfurcht vor dem h. Feuer habend.“ ↩
Vgl. Synode des P&tr. Ezechiel vom J. 576 Kan. 26: „Es geschieht, daß Bischöfe, Kleriker und Laien Güter für Kirchen, Klöster und Xenodochien kaufen, die Kontrakte aber in ihrem eigenen Namen machen und in ihren Häusern hinterlegen. Es treten nun Ereignisse ein und man findet diese Kontrakte .in ihren Häusern und es entsteht großer Schaden. Die Synode bestimmt: „Wenn Metropoliten, Bischöfe, Priester, Diakone oder Laien jetzt Güter für Kirchen, Klöster oder Xenodochien kaufen und die Kontrakte auf ihren Namen anfertigen, oder das Besitztum dieser Anstalten auf ihren Namen schreiben lassen, so sollen sie diese Kontrakte nicht in ihren Häusern oder anderswo niederlegen dürfen, sondern im Kirchenarchiv sollen sie hinterlegt werden. Auch sollen sie zugleich eine Zession bezüglich dieses Gutes abfassen und in das Archiv der betreffenden Kirche legen.“ Synhados S. 184. ↩
