69. Womit der Streit zwischen Alexander und Arius begonnen hat; man hätte überhaupt diese Frage nicht aufwerfen sollen.
„Ich erfahre also, daß dieses der Ursprung des gegenwärtigen Streites gewesen ist. Als du, o Alexander, deine Priester fragtest, was wohl ein jeder von ihnen über eine gewisse Stelle in der Heiligen Schrift oder vielmehr über einen nichtigen Punkt der Frage denke, hast du unüberlegt entgegengehalten, o Arius, was du entweder von Anfang an nicht denken oder doch wenigstens hättest totschweigen sollen; so wurde unter euch die Zwietracht angefacht, der Verkehr aufgehoben und das heilige Volk, in zwei Parteien gespalten, aus der Gemeinschaft des Leibes losgerissen. Darum soll ein jeder von euch in gleicher Weise dem andern Verzeihung gewähren und das annehmen, was euch euer Mitknecht mit vollem Rechte rät. Was ist aber dies?
S. 88Man hätte weder von Anfang an über solche Dinge fragen noch auch auf die Frage eine Antwort geben sollen; denn wenn auch solche Fragen, zu denen keine Vorschrift eines Gesetzes zwingt, sondern nur die Streitsucht unnützen Nichtstuns verleitet, aufgestellt werden können, daß die Geisteskraft daran geübt werde, so müssen wir sie doch im Innern unseres Herzens verschließen und dürfen sie nicht leichthin in öffentliche Versammlungen bringen oder unbedachtsam den Ohren des Volkes anvertrauen. Denn wie wenige gibt es, die imstande wären, die Tragweite so bedeutender und überaus schwieriger Fragen genau zu überschauen oder entsprechend darzulegen? Und selbst wenn man wirklich von einem glauben dürfte, er bringe das leicht fertig, welch geringen Teil des Volkes wird er dann überzeugen? Oder wer könnte solch spitzfindigen Fragen entgegentreten, ohne daß er sich der Gefahr aussetzte, auszugleiten? Darum muß man in solchen Fällen das viele Reden vermeiden, damit nicht, sei es daß wir bei unserer natürlichen Schwäche den aufgestellten Satz nicht erklären können oder daß unsere Zuhörer wegen ihrer geringen Fassungskraft zu einem genauen Verständnis unserer Worte nicht gelangen, aus dem einen oder andern von beiden Gründen das Volk in die Zwangslage versetzt werde, entweder zu lästern oder sich zu spalten.
