20. Konstantin trifft gesetzliche Bestimmungen zugunsten der Bekenner.
Nun wurden auch bei uns, wie es schon früher bei den Bewohnern der andern Hälfte des Erdkreises geschehen war, Verordnungen veröffentlicht, die voll der Güte des Kaisers waren, und Gesetze, die Gottesfurcht atmeten, verhießen mannigfaches Gute; den Bewohnern der einzelnen Provinzen gewährten sie, was zu ihrem Nutz und Frommen war, und den Kirchen Gottes sprachen sie zu, was ihnen gebührte. So riefen sie vor allem diejenigen zurück, die wegen ihrer Weigerung den S. 63Götzen zu opfern von den Statthaltern der Provinzen verbannt und des Landes verwiesen worden waren; sodann befreiten sie jene, die aus dem nämlichen Grunde Staatsbehörden zugesprochen waren, von den auferlegten öffentlichen Diensten und befahlen, daß auch alle ihres Vermögens Beraubten dasselbe zurückerhalten sollten. Wer sich aber in der Zeit des Kampfes um Gottes willen durch Starkmut ausgezeichnet hatte und in Bergwerken dem Elend preisgegeben oder auf Inseln in Verbannung zu leben verurteilt oder öffentliche Sklavendienste zu leisten gezwungen war, wurde jetzt von all diesen Leiden vollständig befreit. Diejenigen, welche wegen ihrer standhaften Gottesfurcht ihres militärischen Ranges verlustig gegangen waren, befreite des Kaisers Gnadenerlaß von dieser Schmach; er ließ ihnen dazu völlig freie Wahl, entweder ihre gebührende Stellung wieder einzunehmen und die Auszeichnung ihres früheren Ranges wieder zu genießen oder aber, wenn sie das ruhige Leben vorzögen, von allen öffentlichen Lasten verschont zu bleiben. Diejenigen, die schimpflich und schmählich zu weiblichen Arbeiten verurteilt worden waren, befreite er durch seine Erlasse gleich den übrigen.
