23. Konstantin verkündet Gott als den Urheber alles Guten; Abschriften von Gesetzen.
Da aber alles dem Kaiser durch die Kraft Gottes, seines Retters, unterworfen worden war, machte er den, der ihm diese Güter gespendet hatte, aller Welt bekannt und bezeugte laut, daß er ihn und nicht sich für den Urheber der Siege halte, und er verkündete dies durch Schreiben, die in lateinischer und griechischer Sprache abgefaßt waren und in jede Provinz gesendet wurden. Man kann die Vortrefflichkeit seiner Worte erkennen, wenn man den Erlassen selbst seine Aufmerksamkeit zuwendet. Es waren ihrer zwei; einer wurde an die Kirchen Gottes, der andere an die nicht zur Kirche gehörigen Bewohner der einzelnen Städte gesendet. Diesen letzteren glaube ich in die vorliegende Darstellung einreihen zu müssen, damit auch die Bestimmungen dieses Erlasses, so einem Geschichtswerke einverleibt, erhalten und der Nachwelt bewahrt bleiben, dann auch, daß sie die Wahrheit meiner Darstellung verbürgen. Genommen ist er aber aus dem bei uns aufbewahrten Original des kaiserlichen Gesetzes, dem auch die eigenhändige Unterschrift Konstantins wie mit S. 65einem Siegel die Glaubwürdigkeit seines Inhaltes bekräftigt1 .
Von der Urkunde ist Kap. 20 f. schon ein Referat gegeben. „Also haben wir in unserem Texte zweimal dieselbe Urkunde, einmal im originalen authentischen Wortlaut, das andere Mal in kurzem, aber gewandtem Auszug. Nichts in der Einleitung zur Urkunde weist darauf hin, daß ein Auszug davon schon mitgeteilt worden ist; wer unbefangen liest, muß glauben, daß es sich um zwei verschiedene Gesetze handelt; und doch ist dem nicht so“ [Pasquali, Hermes 1910, 376] . Pasquali schließt daraus, daß die Urkunde erst nachträglich eingefügt worden ist. ↩
