XLII. Kapitel
Vom Starkmut: Warnung vor herausforderndem Verhalten gegen Behörden (208) und vor Nachgiebigkeit gegen Schmeichler (209).
208. Man soll sich auch, meine ich, in acht nehmen, daß nicht der eine oder andere aus überspanntem Ehrgeiz herausfordernd gegen die Behörden sich benehme und die uns meist abgeneigten Gemüter der Heiden zur Verfolgung reize und zur Erbitterung stachle. Wie vielen bereiten sie, um selbst die Standhaften und Sieghaften in Martern spielen zu können, den Untergang?
209. Auch soll man vorsichtig sein, um nicht Schmeichlern sein Ohr zu leihen. Durch Schmeichelei sich umstimmen lassen, scheint nicht bloß keine Tapferkeit, sondern vielmehr Feigheit zu sein1.
Vgl. Cic. l. c. 26, 91. ↩
