XLVII. Kapitel
Von der Mäßigkeit: Das Schickliche im Spiegelbild unseres Lebens. Von den allgemeinen (225) und besonderen Erfordernissen des Schicklichen (226—227), insbesonders von der Beherrschung der Begierlichkeit (228—230) und des Zornes (231—232).
S. 119 225. Wenn nun jemand in seinem Gesamtleben sich gleichförmig bleibt und in den Einzelhandlungen das rechte Maß einhält, desgleichen Ordnung, Beständigkeit und Mäßigung in seinem Reden und Handeln wahrt, so tritt in seinem Leben jenes Schickliche hervor und strahlt daraus wie in einem Spiegel wider.
226. Damit verbinde sich jedoch eine liebenswürdige Redeweise, um die Hörer für sich zu gewinnen und bei Angehörigen oder bei Mitbürgern oder womöglich bei allen den Eindruck des Gefälligen zu machen. Niemand schmeichle man, und von niemand lasse man sich schmeicheln! Das eine verriete Verstellung, das andere Eitelkeit.
227. Es sei ihm nicht gleichgültig, was einer, namentlich ein guter Mensch von ihm denkt. Auf diese Weise lernt er Achtung haben vor den Guten. Über der Guten Urteil sich hinwegsetzen, wäre nämlich entweder ein Zeichen von Anmaßung oder von Gleichgültigkeit, wobei ersteres dem Hochmut, letzteres der Nachlässigkeit zuzuschreiben wäre.
228. Er gebe auch acht auf die Regungen seines Herzens. Er muß sich selbst genau und allseitig beobachten und wie vor sich in acht nehmen, so auf sich sehen. Denn es gibt Regungen, worunter sich jene Begierlichkeit befindet, die mit einem gewissen Ungestüm hervorbricht. Ὁρμή [hormē] heißt sie darum bei den Griechen, weil sie gleichsam mit Gewalt plötzlich hervorstürmt. Keine geringe geistige und physische Kraft ruht in diesen Regungen. Diese Kraft aber ist eine zweifache. Die eine liegt im Begehrungsvermögen, die andere in der Vernunft. Diese soll die Begierlichkeit zügeln, sich unterwürfig machen, nach ihrem Willen leiten, in strenger Zucht darüber aufklären, was zu tun, was zu meiden sei, um ihrer Zuchtmeisterin zu folgen1.
229. Wir müssen nämlich eifrig darüber wachen, daß wir nichts unbesonnen und unbedachtsam tun, noch S. 120 überhaupt etwas, wofür wir keinen stichhaltigen Grund angeben können2. Denn wenn man auch nicht allen den Grund seines Handelns mitteilt, unterliegt er doch der Prüfung aller. Wir könnten auch nichts zu unserer Entschuldigung vorbringen. Denn wenn auch in jeder Begierde eine gewisse Naturgewalt liegt, so ist doch diese nämliche Begierde durch das Naturgesetz selbst der Vernunft unterworfen und muß ihr folgen. Es ist daher Aufgabe eines gewissenhaften Beobachters, innerlich auf der Hut zu sein, daß die Begierlichkeit weder der Vernunft zuvorkommt, noch derselben sich entzieht. Sie soll dieselbe durch Zuvorkommen nicht verwirren und ausschalten, und durch Sichentziehen nicht der Herrschaft berauben. Verwirrung hebt die Standhaftigkeit auf; die Einbuße der Herrschaft deutet auf Feigheit und berechtigt zur Anklage auf Trägheit. Ist nämlich der Geist verwirrt, greift die Begierlichkeit weiter und länger um sich, läßt sich gleichsam in ihrem wilden Ungestüm keine Zügel der Vernunft mehr anlegen und bleibt fühllos gegen alles Leiten des Lenkers, das sie womöglich zurückdämmen möchte. Die Folge ist so häufig nicht bloß innere Erregung und Einbuße der Vernunft: auch das Gesicht rötet sich vom Feuer des Zornes oder der Begierde, wird blaß vor Furcht, verliert im Vergnügen die Fassung über sich und gerät vor überschäumender Lust in Ausgelassenheit3.
230. Ist dies der Fall, geht jene natürliche Sittenstrenge und Sittenhoheit verloren, und läßt sich die Standhaftigkeit nicht wahren, die allein, wenn es zu taten und raten gibt, ihre Autorität und jenes Schickliche festzuhalten vermag.
231. Am heftigsten aber entbrennt die Leidenschaft aus jener übermächtigen Zornesregung, die so oftmals der Schmerz über erlittenes Unrecht entfacht. Darüber belehren uns zur Genüge die Weisungen des Psalmes S. 121 (38; [Hebr. 39]), den wir in der Vorrede anführten4. Es war gar wohl aber auch am Platz, daß wir, als wir an die Schrift über die Pflichtenlehre gingen, zu dieser Ausführung unserer Vorrede (über den Zorn), die selbst ein Beitrag zur Pflichtenlehre war, griffen5.
232. Doch weil wir oben aus Besorgnis, es möchte die Vorrede zu lang werden, notgedrungen nur kurz die Art und Weise berührten, wie ein jeder vor der Aufregung über erlittenes Unrecht sich in achtzunehmen vermag, so glaube ich jetzt noch ausführlicher darüber sprechen zu sollen. Gerade in den Einzelausführungen über die Mäßigkeit bietet sich der passende Ort, davon zu reden, wie man den Zorn unterdrücken soll.
