26. Daß nach Besiegung der Gaumenlust unsere Mühe auf die Erwerbung der übrigen Tugenden zu verwenden sei.
Wenn wir also dem Fasten und der Enthaltsamkeit obliegen, so müssen wir uns sofort nach Besiegung der Gaumenlust bestreben, unsere Seele nicht leer sein zu lassen von den nöthigen Tugenden, sondern mit ihnen alle Tiefen unseres Herzens fleissiger auszufüllen, damit nicht der zurückkehrende Geist der Begierlichkeit uns von ihnen leer und ledig finde und, nicht zufrieden für sich allein den Einzug zu halten, noch jenen siebenfachen Zündstoff der Laster mit sich in unsere Seele einführe und so unser Ende schlechter mache als unsern Anfang. Denn schlechter und unreiner wird darnach eine Seele und strafwürdiger, als sie früher war in der Welt lebend, da sie noch nicht die Negel und den Namen des Mönches angenommen hatte, wenn sie jetzt, wo sie sich rühmt, der Welt entsagt zu haben, von S. a441 diesen acht Lastern beherrscht wird. Denn diese sieben Geister werden deßhalb schlechter genannt als jener frühere, der ausgezogen war, weil die Begierde des Gaumens, also die Gastrimargie an und für sich nicht schädlich wäre. 1 wenn sie nicht andere schwerere Leidenschaften zubrächte, nämlich Unzucht, Habsucht, Zorn, Traurigkeit oder Hochmuth, die ohne Zweifel durch sich selbst der Seele schädlich und verderblich sind. Und deßhalb wird Derjenige nie die Reinheit der Vollkommenheit erreichen, der sie mit dieser Enthaltsamkeit allein, d. i. mit dem körperlichen Fasten zu erringen hofft, wenn er nicht einsieht, daß er diese deßhalb üben müsse, damit er nach der Demüthigung des Fleisches durch das Fasten um so leichter gegen die andern Laster kämpfen könne, wenn der satte und angefüllte Leib nicht mehr frech sich erhebt.
Hier ist wohl wieder die berechtigte Eßlust von der sündhaften nicht genau genug unterschieden. ↩
