4.
Wenn ich auf mein Papier irgendwelche Torheiten schreibe, wenn ich darauf die Hl. Schrift erkläre oder in bissigen Worten solche, die mich angreifen, verletze, wenn ich meinem Ärger Luft mache, mich in Gemeinplätzen bewege und sozusagen die gespitzten Pfeile für den Kampf zurechtlege, solange meine Gedanken nicht in die Öffentlichkeit dringen, sind die schlimmen Worte noch kein Verbrechen, ja nicht einmal schlimme Worte, da die Öffentlichkeit nichts davon weiß. Du darfst die Diener bestechen, die Hausgenossen zum Bösen anstiften und als Goldregen, wie es in der Sage heißt, zur Danae vordringen. 1 Über deine Tat gleitest du mit Stillschweigen hinweg, mich aber nennst du einen Fälscher. S. b269 Dabei liegt in deiner Anklage das Eingeständnis eines Vergehens, das um vieles schwerer ist als jenes, dessen du mich beschuldigst. Die einen nennen dich einen Häretiker, andere werfen dir vor, die kirchliche Lehre zu verderben. Dazu schweigst du still, du hast nicht den Mut zu antworten. 2 Aber über einen armen Übersetzer fällst du her, treibst Silbenstecherei und glaubst deine Rechtfertigung völlig gesichert, wenn einer, dem du ans Zeug gehst, still hält. Setzen wir den Fall, ich hätte mich beim Übersetzen geirrt oder etwas ausgelassen — darin gipfelt ja dein ganzer Handel mit mir, damit suchst du dich reinzuwaschen —, hast du denn damit aufgehört, ein Irrlehrer zu sein, daß ich ein untauglicher Übersetzer bin? Das sage ich nicht, um dich als Irrlehrer zu brandmarken, das geht den an, der dich angeklagt hat, der mag zusehen, der dir schriftlich diesen Vorwurf gemacht hat. 3 Aber es ist äußerst töricht, wenn man selbst von dritter Seite angegriffen wird, einen anderen zu beschuldigen und aus der Verletzung eines Schlafenden Trost zu schöpfen, nachdem der eigene Körper über und über mit Wunden bedeckt ist.
