71.
1. Nachdem dies so gezeigt ist, wollen wir jetzt alle die Schriftstellen beibringen, die den spitzfindigen Vertretern der Irrlehren widersprechen, und damit die Norm der vernunftgemäß beachteten Enthaltsamkeit angeben.
2. Der Verständige wird die jeder einzelnen der Irrlehren in besonderer Weise widersprechende Schriftstelle herausfinden und zur rechten Zeit zur Widerlegung derer verwenden, die den Geboten widersprechende Lehrsätze aufstellen.
3. Schon von Anfang an hat das Gesetz, wie wir schon früher sagten1 das Gebot „Du sollst das Weib deines Nächsten nicht begehren!“2 vor dem uns noch unmittelbarer berührenden Wort des Herrn im Neuen Testament ausgesprochen, das seinerseits den Herrn in eigener Person sagen läßt: „Ihr habt gehört, daß das Gesetz befiehlt: Du sollst nicht ehebrechen! Ich aber sage: Du sollst nicht begehren!“3
4. Daß nämlich das Gesetz wollte, daß die Männern mit ihren Weibern sittsam verkehren sollten und nur zum Zweck der Kindererzeugung, das ist daraus klar, daß es dem Unverheirateten verbietet, der Kriegsgefangenen sofort beizuwohnen, und daraus, daß es, wenn ihn einmal Verlangen nach ihr erfaßt hat, ihr erlaubt, dreißig Tage zu trauern, nachdem sie sich auch die Haare hat scheren lassen; und wenn auch so seine Begierde nicht erlischt, dann erlaubt es, mit ihr Kinder zu zeugen, da die ihn beherrschende Leidenschaft durch die festgesetzte zeitliche Frist zu einem vernünftigen Verlangen4 geläutert worden ist.5
