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1. Wenn aber die eheliche Gemeinschaft nach Übereinkunft eine bestimmte Zeit ruht,1 um Zeit zum Beten zu lassen, so ist das eine Schule in der Enthaltsamkeit. Er setzte nämlich das „nach Übereinkunft“ hinzu, damit niemand die Ehe auflöse, und das „eine bestimmte Zeit“, damit der Verheiratete die Übung der Enthaltsamkeit nicht als Zwang empfinde und in Sünde falle, indem er sich zwar von seiner eigenen Gattin fernhält, aber in die Begierde nach einer Fremden verfällt.
2. Aus diesem Grunde sagte S. a304 er auch, daß jemand, der nicht schicklich zu handeln glaubt, wenn er seine Tochter unverheiratet bleiben läßt, gut daran tun werde, sie zu verheiraten.2
3. Mag sich nun einer zur Ehe untauglich machen oder sich ehelich mit einer Frau verbinden, um Kinder zu erzeugen, so soll er sich bei seinem Vorhaben stets davor hüten dem Schlechteren nachzugeben.
4. Denn wenn er die Strenge seines Lebens steigern kann, dann wird er sich selbst größeres Verdienst bei Gott dadurch erwerben,3 daß er zugleich rein und verständig Enthaltsamkeit geübt hat. Wenn er aber das Maß, das er sich gewählt hat, überschreitet, um sich noch größeren Ruhm zu erwerben, so besteht Gefahr, daß er die Hoffnung verliert.
5. Denn ebenso wie die Untauglichkeit zur Ehe, so hat auch die Ehe ihre eigenen Dienstleistungen und Aufgaben, auf die es dem Herrn ankommt, ich meine die Fürsorge für Frau und Kinder. Denn wie es sich geziemt, ist ein Anlaß dazu für den, der eine vollkommene Ehe führen will, die Eigenart der Ehegemeinschaft, da er ja in dem gemeinsamen Heim die Fürsorge für alles auf sich genommen hat.
6. So sagte der Apostel, man müsse Bischöfe einsetzen, die sich an ihrem eigenen Hause darauf vorbereitet haben, auch der ganzen Kirche vorzustehen.4
7. Also vollführe jeder den Dienst in der Aufgabe, zu der er berufen ist,5 damit er in Christus frei werde6 und den seinem Dienste entsprechenden Lohn empfange.
