5. Brief des Papstes Leo an die Metropolitanbischöfe Illyriens. 1
*1. Unerlaubte, den Canones zuwiderlaufende S. 41 Versuche werden in kluger Weise durch Ermahnungen verhindert.
2. Der Papst überträgt seine Stellvertretung in Illyrien dem Anastasius von Thessalonich nach der Gewohnheit seiner Vorgänger.
3. Er befiehlt, dass zweimal Verheiratete, Männer von Witwen oder Verstoßenen vom Priestertume den Canones gemäß ausgeschlossen werden.
4. So wie die Provincialbischöfe an die Metropoliten gewiesen sind, so seien die Metropoliten an den Exarchen und Vicarius gewiesen.
5. Diesen stehe es zu, die Metropoliten zu ordinieren und über den Zustand derProvinzen an den apostolischen Stuhl zu berichten.
Baller. I. p. 617 u. II. p. 1298, Mansi V. p. 1230; Cacciari II. P. 27 als Num. 5; Holsten. I. p. 152; dieser und der folgende Brief gehören wieder der Reihe jener päpstlichen Schreiben an, welche, wie schon öfter erwähnt, auf der römischen Synode des P. Bonifacius II. vorgelesen wurden; s. Papstbriefe III. Bd. S. 324; obwohl beide Briefe dasselbe Datum haben, so ist doch dieser zuerst angesetzt, weil er in c. 6. des folgenden als schon geschrieben angeführt wird. ↩
