26. Die Eigentümlichkeiten des Sohnes, die seinem Namen beigegeben werden.
Obwohl also allein schon die schlichte Bezeichnung des Wesens die Namen deutlich zur Hand gibt ― so daß, von wem gesagt wird: „Das ist mein Sohn”, und zu wem gesagt wird: „Mein Vater”, (diese beiden) auch wirklich S. 295 sind, als was sie bezeichnet werden ―, so wollen wir doch zusehen, welche Eigentümlichkeiten von dem Sohn seinem Sohnesnamen beigegeben wurden, damit nicht dem Sohn nur die Bezeichnung einer Kindschafts-annahme zukomme und dem Vater (nur) eine Ehrenbezeichnung.
Er sagt: „Alles ist mir von meinem Vater übergeben worden; und niemand kennt den Sohn, es sei denn der Vater; und niemand kennt den Vater, es sei denn der Sohn und wem der Sohn es hat offenbaren wollen.”1 „Niemand kennt den Sohn, es sei denn der Vater; und niemand kennt den Vater, es sei denn der Sohn”: stimmt das zu den Worten: „Das ist mein Sohn”, und: „Mein Vater”? Nicht anders als nur durch wechselseitige Bezeugung konnte der Sohn durch den Vater oder der Vater durch den Sohn erkannt werden. Eine Stimme kommt vom Himmel her; es spricht aber auch der Sohn. So unerkennbar wie der Vater ist auch der Sohn. Alles ist ihm übergeben, und mit „alles” ist ersichtlich nichts ausgeschlossen. Wenn die Macht völlig gleich, wenn das Geheimnis der Erkenntnis gleich groß ist, wenn das Wesen in den Namen steckt: so frage ich, inwiefern sie nicht sind, als was sie bezeichnet werden, (sie,) deren Kraft in der Machtausübung und deren Schwierigkeit im Erkannt-werden nicht unterschieden ist. Gott täuscht also nicht in den Worten, noch auch bezeichnet der Vater sich selbst fälschlich so, ebensowenig wie der Sohn; nimm also an, wie sehr die Namen hierin Glauben verdienen!
Matth. 11, 27. ↩
