27. Die Taten des Sohnes bezeugen, daß er wirklich Sohn ist. Nichts anderes behauptet das Zeugnis des Vaters. Unterschied Christi von den angenommenen Söhnen.
Er sagt nämlich: „Denn die Taten, die zu vollziehen der Vater mir gegeben hat, eben diese Taten, die ich S. 296 wirke, geben Zeugnis über mich, daß der Vater mich gesandt hat; und der Vater, der mich gesandt hat, der hat auch Zeugnis über mich abgelegt.”1
Nicht nur mit dem Zeugnis seines Namens, sondern auch seiner Kraft lehrt der eingeborene Gott seine Sohnschaft; denn die Werke, die er getan hat, bezeugen, daß er vom Vater gesandt ist. Ich frage: welchen Sachverhalt bezeugen die Werke? Diesen, daß er gesandt sei. Durch die Tatsache des Gesandt-seins erfährt man also den Gehorsam des Sohnes und die Befehlsgewalt des Vaters; denn die Taten, die er vollzieht, können nicht eines anderen sein als nur dessen, der vom Vater gesandt wurde.
Aber die Werke sind den Ungläubigen nicht hinreichendes Zeugnis dafür, daß der Vater ihn gesandt habe. Denn es folgt: „Der Vater, der mich gesandt hat, der hat selbst von mir Zeugnis abgelegt; weder habt ihr seine Stimme gehört, noch seine Gestalt gesehen.”2 Ich frage, was für ein Zeugnis der Vater über ihn abgelegt habe. Schlage die Evangelienbücher nach und sieh deren ganzes Werk genau durch! Zeige ein Zeugnis des Vaters auf, außer dem, das man vernahm: „Das ist mein geliebter Sohn, an dem ich Wohlgefallen fand,”3 und: „Du bist mein Sohn.”4 Wenn Johannes das auch in seiner ganzen Bedeutung vernahm, so wird doch (außerdem) das Zeugnis des Vaterwortes uns zur Belehrung gesandt; und auch das reicht noch nicht hin. Johannes zwar wurde in der Wüste dieses Wortes gewürdigt, aber auch die Apostel sollten der maßgebenden Beweiskraft dieses Zeugnisses nicht beraubt werden. Dieselbe Stimme spricht zu ihnen vom Himmel her: aber sie hören mehr als Johannes. Denn Johannes war schon vom Mutterleibe her mit Prophetenamt begabt; er bedurfte nicht des Wortes: „Ihn höret!”. Hören will ich sicherlich; und keinem will ich Gehör schenken, es sei denn dem, der selbst erst hörte, um dann zu lehren. Wenn es in den S. 297 Schriften kein anderes Zeugnis des Vaters über den Sohn gibt als dieses, daß er sein Sohn sei, so ist der wahre Sinn dieses Zeugnisses der, daß die Taten des Vaters, die er5 vollzieht, die Wahrheit dieses Zeugnisses bestätigen.
Was an Schmähung bringt man heutzutage bei, daß es nur eine Namens-übertragung sei; daß Gott lüge; daß die Bezeichnungen nichtssagend seien! Zeugnis hat gegeben der Vater über den Sohn; mit seinen Taten hat sich der Sohn dem Zeugnis des Vaters gleichgestellt. Warum soll das anscheinend nicht in ihm sein, nämlich die Tatsächlichkeit der Sohnschaft, die doch behauptet und erwiesen wird?
Den Namen „Sohn” besitzt Christus nicht aus gütiger Kindschafts-annahme durch den Vater; auch hat er nicht durch seine Heiligkeit diesen Namen sich verdient, so wie manche durch das Bekenntnis zum Glauben erst nachher Söhne Gottes sind. Bei diesen hat die Bezeichnung gar keine Eigentümlichkeit:6 es ist nur die huldvolle Gewährung eines Namens, eine Verleihung, wie sie Gott zukommt. Ein anderes aber ist es: „Dieser ist”, und „dieser ist mein”, und „diesen höret!”: darin beruht die Wahrheit, beruht der wahre Sachverhalt, beruht der Glaube.
